Kennzeichen gestohlen – was tun?

Immer wieder gibt es berichte über gestohlene Kennzeichen – und großen Ärger, der dadurch entstehen kann. Auf kfz-kennzeichen-abc.de finden Sie Hinweise, wieso Kennzeichen gestohlen werden und was es zu tun gilt, wenn Sie von einem solchen Diebstahl betroffen sind.

Welche Gründe gibt es für das Klauen von Nummernschildern?

Generell gibt es verschiedene Motive für die Entwendung von Nummernschildern. Als am ehesten harmlos könnte der Diebstahl im Sinne von Vandalismus betrachtet werden. Die Kennzeichen werden abgenommen und landen in irgendeiner Garage oder im Müll, weil der oder die Täter lediglich auf blöde Gedanken gekommen sind. Auch wenn in diesem Falle keine Folgeschäden zu erwarten sind, so ist dennoch ein großer Aufwand im Nachgang erforderlich.

Deutlich schwieriger wird es bei gestohlenen Kennzeichen, die für zukünftige Straftaten verwendet werden sollen. Das können beispielsweise Kraftstoff-Diebstähle oder noch schlimmere Delikte sein. Denn häufig können derartige kriminelle Aktivitäten mit Überwachungsaufnahmen nachvollzogen werden, auf denen wiederum die Kfz-Kennzeichen zu erkennen sind. Liegt nun keine Meldung der entwendeten Kfz-Kennzeichen vor könnte es für den Besitzer Probleme geben.

Was ist beim Kfz-Kennzeichen-Diebstahl zu tun?

Als Erstes gilt es, die Entwendung der Nummernschilder der Polizei anzuzeigen. Dafür ist ein Besuch der nächsten Polizei-Station/Dienststelle von Nöten. Hier erhalten Sie eine Bestätigung der Anzeige, die Sie für das Beantragen neuer Kennzeichen auf jeden Fall benötigen. Es ist empfehlenswert, die Anzeige bei den Behörden schnellstmöglich durchzuführen, um nachfolgenden Ärger in Bezug auf die Nummernschilder zu vermeiden.

Im Anschluss sollten neue Kfz-Kennzeichen angefordert werden, um das Kraftfahrzeug wieder bewegen zu können. Diese erhalten Sie bei der Zulassungsstelle oder der Behörde, bei der Sie die Nummernschilder normal erhalten. Sicherheitshalber sollten Sie sowohl Ihren Reisepass/Personalausweis sowie die Fahrzeugpapiere und eine Bescheinigung über gültigen TÜV mitführen. Sollte nur ein Kennzeichen geklaut worden sein, müssen Sie das noch vorhandene Schild mitbringen. Außerdem ist mit regulären Kosten für neue Schilder sowie den Gebühren der Zulassungsstelle zu rechnen.

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