Saisonkennzeichen

Ein Baum, der die vier Jahreszeiten zeigt.

Wenn ein Fahrzeug nicht das ganze Jahr über genutzt wird, kommt vorzugsweise ein so genanntes KFZ-Saisonkennzeichen zum Einsatz. Gerade in Bezug auf Motorräder und Cabrios, die oftmals nicht in den Herbst- und Wintermonaten genutzt werden, sind Kennzeichen dieser Art weit verbreitet; aber auch im gewerblichen Bereich rund um Winterdienstfahrzeuge wie zum Beispiel Streuwagen werden Saisonkennzeichen häufig genutzt. Dabei ist das Saisonkennzeichen nicht mit einem Kurzzeitkennzeichen zu verwechseln.

Saisonkennzeichen: Gültig für einen Zeitraum von maximal elf Monaten

Frau im Cabrio, die die Arme hochstreckt.
Das Saisonkennzeichen lässt Cabrios und andere Sommerautos rentabler werden.

Mit der Einführung des Saisonkennzeichens im Jahr 1997 vereinfachte der Gesetzgeber dabei nachhaltig das Nutzen eines so bezeichneten Saison-Fahrzeugs. Zuvor war der entsprechende Halter gezwungen sein saisonal betriebenes Gefährt einerseits vor der ersten Fahrt im Jahr und andererseits direkt nach der letzten Fahrt im gleichen Jahr an- bzw. abzumelden. Seit dem Einführungszeitpunkt muss der entsprechende Halter für den gewünschten Zeitraum lediglich einmal bei der für ihn zuständigen Zulassungsstelle das Saisonkennzeichen beantragen. Ist die entsprechende Anmeldung erfolgt wird das Fahrzeug jedes Jahr automatisch zum vereinbarten bzw. beantragten Zeitpunkt an- und wieder abgemeldet. Dabei ist zu beachten, dass zwei Monate das Minimum und elf Monate das Maximum in Bezug auf die Anmeldezeit darstellen. In der Zeit, innerhalb derer das Saisonkennzeichen nicht gültig bzw. das Fahrzeug abgemeldet ist, darf das Fahrzeug nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und auch nicht auf öffentlichen Plätzen, Wegen oder Straßen abgestellt werden. Welche Gültigkeitsdauer das jeweilige Saisonkennzeichen aufweist ist an einer entsprechenden Prägung am rechten Rand des Kennzeichens erkennbar.

Sämtliche Kriterien in Bezug auf das Zulassungsverfahren müssen erfüllt sein

Bei jeder Zulassungsstelle in Deutschland kann ein Antrag auf die Erteilung eines Kennzeichens dieser Art gestellt werden. Auf der zwingend vorzulegenden Versicherungsbestätigung muss dabei der entsprechende Saisonzeitraum eingetragen sein. Prinzipiell werden folgende Unterlagen zur Vorlage bei der Zulassungsstelle benötigt:

  • Reisepass zuzüglich einer aktuellen Meldebestätigung oder gültiger Personalausweis
  • elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer (Kurzform: eVB)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) respektive eine Betriebserlaubnis für kennzeichenpflichtige und zulassungsfreie Fahrzeuge
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU)
  • bisher verwendete Kennzeichen

Nach der Antragstellung kann der jeweilige Halter postwendend die benötigten Kennzeichenschilder herstellen lassen; die Aufwendungen für die Prägung der Kennzeichen sind dabei nicht in den fälligen Gebühren in Bezug auf das Zulassungsverfahren enthalten. Sind alle Zulassungskriterien erfüllt werden die Saisonkennzeichen mit den Plaketten für den Zulassungsbezirk und die Hauptuntersuchung (HU) versehen. In diesem Zusammenhang gilt es zu beachten, dass für eine Änderung des Saisonzeitraumes seitens des Halters eine neue Versicherungsbestätigung eingereicht werden muss. Zur weiteren Information: Ein Saisonkennzeichen kann nicht mit einem roten Oldtimer-Kennzeichen oder einem für historische Fahrzeuge nutzbarem H-Kennzeichen kombiniert werden.

Saisonkennzeichen: Spezielle steuerrechtliche und versicherungstechnische Gegebenheiten

Bei der Zuteilung eines Saisonkennzeichens, dessen Betriebszeitraum auf einen zusammenhängenden Zeitraum innerhalb eines Jahres befristet ist, gelten besondere steuerliche Abrechnungsmodalitäten: So wird bezüglich der im Voraus zu entrichtenden KFZ-Steuer eine tageweise Berechnung vorgenommen. Auch die entsprechenden Versicherungsgebühren sind vom jeweiligen Halter mittels offerierter tariflicher Optionen im Grunde nur für den Zeitraum zu entrichten, in denen das Fahrzeug bzw. das Saisonkennzeichen genutzt wird. Allerdings muss die Versicherung durchgehend Bestand haben. Wenn der entsprechende Versicherer der zuständigen Zulassungsbehörde den Wegfall des Versicherungsschutzes mitteilt, ordnet die Zulassungsbehörde eine Außerbetriebsetzung auch außerhalb des Betriebszeitraums an; der Fahrzeughalter trägt in einem solchen Fall die Kosten. Allerdings besteht bei zahlreichen Versicherungen die Möglichkeit eine so bezeichnete Ruheversicherung in Anspruch zu nehmen. Sofern der Wagen dann auf Ihrem Grundstück, in der Garage oder Tiefgarage abgestellt und der entsprechende Bereich abgeschlossen ist, bleibt ein vertraglich vereinbarter Kaskoschutz weiterhin bestehen.

Ein versicherungstechnischer Vergleich ist hier auf jeden Fall empfehlenswert

Es ist aber auf jeden Fall empfehlenswert einen umfassenden Versicherungsvergleich anzustellen, wenn ein Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen ausgerüstet werden soll. Denn: Bei einigen Versicherungsunternehmen befinden sich so genannte Kurztarife für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen im Produktportfolio, die allerdings bei einer entsprechenden Hoch- bzw. Umrechnung auf das Jahr bezogen höhere Gebühren bzw. Zahlungen generieren als bei den normal gültigen Tarifoptionen. Ob und wie viel ein Halter in Bezug auf das Saisonkennzeichen letztendlich bei der Versicherung einsparen kann, hängt von der Art der Beitragsberechnung ab. In Bezug auf ein Saisonkennzeichen bzw. auf ein nur saisonal genutztes Fahrzeug kann von einem fairen Tarif gesprochen werden, wenn der normal gültige Tarif so umgerechnet wird, dass sich die Höhe der entsprechenden Beitragszahlungen lediglich nach den tatsächlich „zugelassenen“ Tagen richtet. Damit das Fahrzeug aber auch in der Periode, in der es abgemeldet ist, gegen Diebstahl und Brand versichert bleibt, muss zudem oftmals ein geringer Beitragsaufschlag akzeptiert werden. Es sollten aber auch die Vergünstigungen, die in der Regel ein Normaltarif rund um eine etwaige Garagennutzung oder der Fahrintensität bereit hält, mit in den angebotenen Tarif einfließen.

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