Wie funktioniert eigentlich die Online-Abmeldung von Kraftfahrzeugen?

Noch vor einigen Jahren war der Besuch der Zulassungsstelle unumgänglich, wenn das eigene Kraftfahrzeug abgemeldet beziehungsweise stillgelegt werden sollte. Heutzutage ist das im Idealfall via Online-Abmeldung möglich. Die Vorteile liegen auf der Hand: Das Stilllegen geschieht innerhalb weniger Minuten, der gesparte Besuch der Behörde spart ordentlich Zeit. Wie das funktioniert und welche Voraussetzungen dafür nötig sind, erfahren Sie im nachfolgenden Beitrag von kfz-kennzeichen-abc.de.

Diese Voraussetzungen benötigen Sie für die Online-Abmeldung

Da offizielle Vorgänge mit dem Thema Internet nur durch strenge Richtlinien zu kontrollieren sind, bedarf es bei der Online-Abmeldung einiger Voraussetzungen. Dazu gehört zunächst die Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises. Das heißt: Nur wenn dieser mit einem Lesegerät verwendet werden kann und ein solches Gerät zur Verfügung steht, ist die Online-Abmeldung überhaupt möglich. Die Funktion des Ausweises kann man im Übrigen bei der Behörde freischalten lassen. Die Geräte zum Auslesen sind im Elektronikfachhandel erhältlich und werden via USB-Anschluss an den Computer angeschlossen.

Die eigentliche Online-Abmeldung kann dann im Portal der Behörden erfolgen. Zu beachten ist, dass diese nur bei Fahrzeugen funktioniert, die nach dem 01. Januar 2015 angemeldet wurden.

So funktioniert das Abmelden im Netz

Nachdem die entsprechende behördliche Seite aufgerufen wurde, kann das Kraftfahrzeug abgemeldet werden. Dazu werden zwei PIN-Codes benötigt: Einer befindet sich unter einem Feld auf der Zulassung (Fahrzeugschein). Einer unter dem Siegel der Kfz-Kennzeichen. Diese können freigerubbelt und dann im Internet eingetragen werden – die Dokumente sowie die Nummernschilder sind nun entwertet.

Zusammengefasst

Für die Online-Abmeldung werden benötigt:

  1. Neuer Personalausweis mit Online-Funktion
  2. Kartenlesegerät für den Ausweis
  3. Fahrzeugzulassung ab dem 01. Januar 2015
  4. Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  5. Nummernschilder

Und so wird die Außerbetriebsetzung durchgeführt:

  1. Die Siegel auf den Kennzeichen sowie auf der Zulassung freirubbeln
  2. Online-Antrag (https://www.kba-online.de/i-kfz/portal/webapp/start.html) ausfüllen, mit Ausweis verifizieren und die PIN-Codes eintragen
  3. Bezahlen

Was bedeutet Abmeldung überhaupt?

Die Abmeldung ist die vorübergehende oder permanente ‚Entnahme‘ des Fahrzeugs aus dem Straßenverkehr. Früher gab es noch einen Unterschied zwischen der vorübergehenden und der endgültigen Stilllegung – heutzutage ist es den Behörden herzlich egal, ob das Fahrzeug verschrottet oder eines Tages wieder angemeldet wird.

Im Zuge der Abmeldung werden sowohl das Finanzamt als auch die Versicherung informiert. Zu viel bezahlte Beiträge oder Steuern werden automatisch erstattet. Zu beachten ist, dass das abgemeldete Kraftfahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen und Wegen bewegt beziehungsweise geparkt werden darf.

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