Das deutsche Kfz-Kennzeichen macht es möglich: Dank der sogenannten Unterscheidungszeichen, also den ersten ein, zwei oder drei Buchstaben der Nummernschilder, kann man schnell herausfinden, aus welcher Region das jeweilige Kraftfahrzeug eigentlich kommt. Welche Unterschiede sich dabei ergeben können und wo Sie eine komfortable Kfz-Kennzeichen-Suche finden, zeigen wir im nachfolgenden Beitrag.
Das Unterscheidungszeichen – die Abkürzung für den Herkunftsort
Generell weisen alle gewönhlichen Kfz-Kennzeichen in Deutschland Unterscheidungszeichen auf. Sie bestehen aus maximal drei Buchstaben und werden in der Regel aus einer Abkürzung der Region gebildet, in der das Kraftfahrzeug zugelassen wurde. So steht das B beispielsweise für Berlin – DD für Dresden oder D für Düsseldorf.
Dabei beschränken sich die gewählten Abkürzungen nicht nur auf Städte – Landkreise beziehungsweise ländliche Zulassungsbezirke haben ebenso eigene Unterscheidungskennzeichen, sodass sie oftmals gut erkennbar sind. Ein Beispiel dafür ist der Zulassungsbezirk Mecklenburg-Strelitz in Mecklenburg-Vorpommern, der das Kürzel MST trägt. Der Zulassungsbezirk Augsburg Landkreis hingegen teilt sich sein Kürzel A mit der Stadt Augsburg.
Möchten Sie herausfinden, welcher Zulassungsbezirk oder welche Stadt welches Unterscheidungskennzeichen hat, können Sie die neue Kennzeichen-Suche auf dem Kfz-Serviceportal benutzen. Hier lässt sich außerdem herausfinden, welche Kfz-Kennzeichen welche Städte bieten – und welche Auswahlmöglichkeiten Sie bei der Zulassungsstelle damit haben.
Nicht immer eindeutig
Ob ein Kraftfahrzeug heutzutage tatsächlich noch aus dem jeweiligen Zulassungsbezirk kommt, kann jedoch nicht immer zweifelsfrei bestimmt werden. Einige Städte und Kreise bieten mittlerweile die Möglichkeit, aus verschiedenen Kfz-Kennzeichen zu wählen. So können Einwohner des Landkreises Rostock beispielsweise zwischen LRO, HRO und ROS wählen. Außerdem ist es in vielen Fällen möglich, das eigene Nummernschild bei einem Umzug mitzunehmen – obwohl man dann in einer völlig fremden Stadt wohnt.
Ausnahmen ohne gewöhnliche Unterscheidungszeichen
Nicht alle Kfz-Kennzeichen werden mit den Unterscheidungszeichen der jeweiligen ausstellenden Zulassungsbehörde versehen. Eine Ausnahme stellt beispielsweise die Landespolizei dar. Hier werden die Kürzel des Bundeslandes mit dem Zusatz L (für Land) vergeben. Danach folgen dann weitere Unterscheidungsmerkmale. Auch die Fahrzeuge des Bundes, der Bundeswehr (Y) sowie von diplomatischen Vertretungen führen keine gewöhnlichen Unterscheidungszeichen in ihren Nummernschildern.
Übrigens: Wenngleich Versicherungskennzeichen über Buchstaben verfügen, so lassen diese keinen Rückschluss auf den Ort der Zulassung zu. Tatsächlich handelt es sich bei diesen Kürzeln um die jeweiligen Zeichen der Kfz-Versicherer.