Wer Angehöriger einer diplomatischen Vertretung oder einer überstaatlichen Organisationsform ist kann in der Regel ein Diplomatenkennzeichen für Kraftfahrzeuge beantragen. Diese unterscheiden sich nicht nur im systematischen bzw. konzeptionellen Aufbau, sondern verlangen auch Voraussetzungen wie das Vorhandensein bestimmter Pässe. Zudem kommen entsprechende Fahrzeughalter in den Genuss einiger Vorteile. Aber es gibt auch eine Reihe von Einschränkungen zu beachten.
Nur limitierter Personenkreis erhält ein Diplomatenkennzeichen
Grundsätzlich werden Diplomatenkennzeichen ausschließlich an den Leiter respektive Botschafter sowie an das diplomatische Personal einer diplomatischen Mission ausgegeben. Bei den Mitgliedern des diplomatischen Personals handelt es sich um Funktionäre, deren Positionen dem Status des so bezeichneten „höheren Dienstes“ in Deutschland ähnelt. Diese Art von Kennzeichen wird auch unter bestimmten Voraussetzungen an die Familienangehörigen dieser Personen- respektive Berechtigungsgruppe ausgegeben. So dürfen diese Familienangehörige nicht über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügen und des Weiteren keiner beruflichen Tätigkeit nachgehen, bei der sie Vorteile aus ihrem diplomatischen Status sowie der unmittelbar damit verbundenen Befreiung von zahlreichen Steuern und von der Gerichtsbarkeit gegenüber anderen Personen ausnutzen können. In diesem Zusammenhang ist es zum Beispiel der deutschen Ehefrau eines ausländischen Diplomatens bzw. Botschafters nicht gestattet mit dem Fahrzeug Ihres mit Diplomatenstatus bedachten Ehemanns zu fahren.
Ausnahmen bei der Vergabe von Diplomatenkennzeichen sind möglich
Genau genommen darf auch nur dieser limitierte Personenkreis ein Fahrzeug mit einem Diplomatenkennzeichen fahren. Dabei handelt es sich im ursprünglichen Sinne um ein rein personengebundenes Kennzeichen, was die Nutzung des entsprechenden Fahrzeugs lediglich auf den Halter beschränkt. Da in der Praxis aber nur selten ein Botschafter oder ein ranghoher Funktionär das Dienstfahrzeug selber steuert, hat der Gesetzgeber diesbezügliche eine Ausnahmeregelung in den Statuten verankert. So dürfen zum Beispiel entsprechende Chauffeure bzw. Fahrdienst-Mitarbeiter einer Botschaft, die oftmals dem Verwaltungspersonal oder dem technischen Dienst angehören, ein Fahrzeug mit Diplomatenkennzeichen steuern. Dies ist selbst dann legitimiert, wenn es sich dabei um Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft und ohne jeglichen Sonderstatus rund um Immunitäten, Vorrechte und Befreiungen handelt.
Auch Mitglieder verschiedener Organisationsformen erhalten Diplomatenkennzeichen
Diplomatenkennzeichen werden aber nicht nur ausschließlich an den benannten Personenkreis rund um das Personal von Botschaften ausgegeben, sondern die Nutzung eines entsprechenden Kennzeichens wird seitens der Gesetzgebung auch Mitarbeitern bzw. Angehörigen von zwischenstaatlichen und internationalen Organisationen wie zum Beispiel die Europäische Union (EU) oder die Vereinten Nationen (VN) eingeräumt, wenn sie in Besitz entsprechender Vorrechte analog eines Diplomatenstatus sind. Demgegenüber erhalten Honorarkonsule aufgrund ihrer eher administrativ geprägte Tätigkeit und Stellung häufig lediglich ein Zivilkennzeichen; diesbezüglich ist es ihnen allerdings gestattet ein Zusatzschild mit der Bezeichnung CC (Corps Consulaire) am Fahrzeug anzubringen. Generell erhalten in diesem Zusammenhang nachrangige Mitglieder einer internationalen bzw. zwischenstaatlichen Organisation sowie einer konsularischen Vertretung nur gewöhnliche Zivilkennzeichen.
Diplomatenkennzeichen generieren bevorzugte Behandlungsszenarien
Damit ein entsprechendes Fahrzeug auch sofort erkannt werden kann sind Diplomatenkennzeichen vergleichsweise auffallend konzeptioniert worden, so dass sie sich deutlich von normalen Kennzeichen abheben. Diplomatenkennzeichen besagen dabei folgendes:
- In dem entsprechendem Fahrzeug befindet sich eine Person mit Diplomatenstatus, die in Deutschland Immunität sowie besondere Rechte genießt.
- Zudem ist die besagte Person – zumindest teilweise – von der deutschen Gerichtsbarkeit entbunden.
- Wenn nötig, ist den Insassen eines Fahrzeugs mit Diplomatenkennzeichen bevorzugt Hilfe und Schutz zu gewähren
- Einem Fahrzeug mit einem Kennzeichen dieser Art ist nötigenfalls bei Sicherheitsabsperrungen zeitnah die Durchfahrt zu gestatten.
Verschiedene Kennzeichen-Varianten erfordern unterschiedliche Diplomatenausweise
Es existieren in Deutschland drei verschiedene Varianten in Bezug auf Diplomatenkennzeichen. Zum einen sind Kennzeichen im Umlauf, die grundsätzlich mit der Ziffer Null starten. Danach folgt der Zulassungsstempel desjenigen Zulassungsbezirks, in der die Organisation oder Vertretung ihren Sitz hat. Anschließend wird die Landeskennziffer zuzüglich einer durch einen Bindestrich getrennten weiteren Zahl. Dabei gilt: Der diplomatische Rang ist um so höher einzuschätzen, je niedriger die letzte vermerkte Zahl ist. Demzufolge wird in der Regel das Diplomatenkennzeichen zum Beispiel des Botschafter-Wagens grundsätzlich mit der Ziffer Eins ausgestattet. Sollte ein solches Kennzeichen einmal abhanden bzw. gestohlen werden, kann es mit identischer Buchstaben- und Zahlenfolge aber wieder verwendet werden; in diesem Fall folgt dann der Buchstabe A dem letzten Ziffernblock. Bei einem erneuten Verlust wird dann der nächste Buchstabe aus dem Alphabet verwendet. Der Buchstabe H ist davon ausgenommen; dieser wird grundsätzlich zur Extra-Kennzeichnung von historischen Fahrzeugen verwendet. Besonderheiten: Ein CD-Zusatzschild muss an Personenkraftwagen angebracht werden. Zudem muss eine entsprechende Person einen roten Diplomatenausweis ohne Einschränkungen gemäß des Artikels 37 WÜD, der an dem Kennbuchstaben D zu erkennen ist, vorweisen, bevor ein Kennzeichen dieser Art genehmigt wird. Bei Fahrzeugen, deren Inhaber sich durch einen blauen Ausweis als bevorrechtigtes Mitglied des technischen Personals sowie des Verwaltungspersonals ausweisen können, erhalten ein Kennzeichen, dass anstelle der Ziffer Null die Kennung der Zulassungsstelle führt; auch ein Protokollausweis mit dem Zusatz VB berechtigt zur Verwendung dieses Kennzeichens. Das Anbringen eines CD-Zusatzschildes ist hier allerdings nicht erlaubt. Demgegenüber werden innerhalb einer dritten Variante Kennzeichen mit fünfstelligen Nummern zuzüglich eines CC-Zusatzschildes für Mitglieder eines ausländischen Berufskonsulats ausgegeben.
In Bezug auf Diplomatenkennzeichen bestehen steuerliche Vorteile
Für ein Fahrzeug mit Diplomatenkennzeichen werden keine KFZ-Steuern erhoben. Sollte es aber an eine nicht-diplomatische Person verkauft werden, muss aber die entsprechende Mehrwert- bzw. Einfuhrsteuer entrichtet werden. Scheidet das Fahrzeug sozusagen aus dem diplomatischen Dienst aus, weil es zum Beispiel gestohlen wurde, ist die Finanzbehörde berechtigt Steuernachzahlungen einzufordern bzw. zu erheben. In Bezug auf die Versicherungspflicht gibt es demgegenüber keine Unterschiede respektive Vorzugsbehandlungen zu Fahrzeugen mit gewöhnlichen Kennzeichen. Selbstverständlich müssen bei der Beantragung eines solchen Kennzeichens neben der Vorlage der entsprechenden „diplomatischen“ Dokumente auch Papiere rund um die Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs wie der Fahrzeugschein bzw. -brief, die HU- und AU-Nachweise oder die Versicherungsdoppelkarte vorgewiesen werden.