Ausfuhrkennzeichen / Zollkennzeichen

Das Ausfuhrkennzeichen (ehemals und auch heute noch häufig als Zollkennzeichen bezeichnet) ist ein offizielles Nummernschild für Kraftfahrzeuge. Unter diesen Begriff fallen sowohl Personenkraftwagen als auch Lkws, Wohnwagen, Motorräder oder Anhänger. Bei Militärfahrzeugen, Rennwagene etc. bedarf es einer speziellen Genehmigung. Es ersetzt das herkömmliche Nummernschild und wird von rechtlicher Seite gleichwertig behandelt. Es ist hauptsächlich für Export- oder Überführungszwecke gedacht und stellt eine Möglichkeit dar, ein Fahrzeug international verkaufen zu können. Optisch unterscheiden sich Ausfuhrkennzeichen oder Zollkennzeichen von herkömmlichen Nummernschildern hauptsächlich durch die auffällige rote Markierung, in der die Gültigkeitsdauer angezeigt wird.

Ein Zollkennzeichen bzw. Ausfuhrkennzeichen.

Zulassung und Informationen – Ausfuhr- bzw. Zollkennzeichen

Ist der Export eines Fahrzeugs über Ländergrenzen hinweg geplant, sollte ein Ausfuhrkennzeichen verwendet werden. Zwar wird das sogenannte Überführungskennzeichen in vielen Ländern geduldet. Das Risiko, eine hohe Geldstrafe zu bekommen, ist jedoch in den meisten Fällen zu hoch.

Im Gegensatz zum Kurzzeitkennzeichen bedarf es bei der Zulassung eines Zollkennzeichens einer gültigen TÜV-Bescheinigung. Diese muss mindestens so lange andauern wie die Haftpflichtversicherung und das Ausfuhrkennzeichen selbst.

Die Zulassung

Diese Übersicht umfasst alle etwaig benötigten Dokumente, die für die Zulassung des Ausfuhrkennzeichens notwendig sind. Die Zulassung erfolgt in der Regel bei der Zulassungsstelle, beim Straßenverkehrsamt oder beim Bürgeramt. Es empfiehlt sich immer vorab zu klären, welche Unterlagen im Detail benötigt werden.

Für die Zulassung des Zollkennzeichens sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein (heute als Zulassungsbescheinigung Teil I & II bezeichnet)
  • aktuelle amtliche Kennzeichen oder die Stilllegebescheinigung, falls eine Abmeldung erfolgt ist
  • Personalausweis oder ein Reisepass mit Meldebestätigung
  • für Unternehmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
  • für Vereine: Vereinsregisterauszug
  • bei Touristen ohne Aufenthaltsgenehmigung: Pass sowie den Kaufvertrag für das zu exportierende Fahrzeug
  • Versicherungsbestätigung für Haftpflicht (spezielle 3-Satz-Karte für Deutschland und eine internationale grüne Versicherungskarte)
  • TÜV/HU-Bestätigung (muss für die Dauer der Überführung und der Versicherung gültig sein)
  • inländisches Bankkonto – andernfalls muss die Steuerzahlung direkt vorgenommen und durch eine Steuererklärung nachgewiesen werden
  • vorhandenes Fahrzeug, falls eine Sichtprüfung mitsamt der Kontrolle der Fahrgestellnummer stattfindet

Internationaler Fahrzeugschein

Soll es in das nichteuropäische Ausland gehen, sollte ein internationaler Fahrzeugschein beantragt werden. Die Zulassungen in Deutschland sind außerhalb der EU nicht immer gültig. Der internationale Fahrzeugschein wird in verschiedenen Sprachen ausgestellt, sodass es bei polizeilichen Kontrollen keine Probleme gibt.

Gültigkeitsdauer

Die Dauer von einem Ausfuhrkennzeichen oder Zollkennzeichen wird vor der Zulassung über die Versicherung festgelegt. Sie beträgt mindestens 9 Tage und maximal 365 Tage. Dabei ist natürlich mit entscheidend, wie lange der TÜV gültig ist.

Die Jahresoption ist nur dann empfehlenswert, wenn für das Fahrzeug noch kein bestimmtes Zielland bekannt ist und dieses vorerst für weite Reisen verwendet wird. Läuft aber die Versicherung ab, ist auch das Kennzeichen ungültig und darf in Deutschland nicht mehr verwendet werden. Im Ausland gilt die Zulassung eines Ausfuhrkennzeichens in der Regel ein Jahr – auch wenn dies nicht mit der Einprägung auf den Schildern übereinstimmt.

Wiederzulassung in Deutschland nach Export

Die erneute Zulassung eines als exportiert markierten Fahrzeugs ist in Deutschland mit hohem Aufwand verbunden. Das Fahrzeug muss komplett neu angemeldet werden. Außerdem bedarf es einer neuen Hauptuntersuchung, um die Verkehrssicherheit zu überprüfen.

Abgrenzung von Zollkennzeichen zum Kurzzeitkennzeichen

Das Kurzkennzeichen oder auch das Händlerkennzeichen sind nicht für den Fahrzeugexport vorgesehen. Zwar wird das Kurzkennzeichen in den meisten Ländern toleriert, dennoch kann es in einer Ordnungswidrigkeitsanzeige enden. Vor allem dann, wenn es mit dem Kurzkennzeichen im fremden Land einen Unfall gibt, können die Strafen trotz einer Versicherung utopisch hoch ausfallen und mit einem Gefängnisaufenthalt enden. Es ist daher dringend zu empfehlen, immer das richtige Kennzeichen für den jeweiligen Verwendungszweck zu nutzen.

Kfz-Steuer bei Ausfuhrkennzeichen

Die dreimonatige Steuerfreiheit für Exportfahrzeuge besteht seit dem Jahre 2010 in Deutschland nicht mehr. Die Steuer wird nach dem Kauf von Ausfuhrkennziechen oder Zollkennzeichen per Lastschrift eingezogen. Es muss also ein gültiges Konto in Deutschland vorliegen, von dem die Kraftfahrzeugsteuer eingezogen werden kann. Liegt kein inländisches Konto vor, wird die Ausgabe eines Ausfuhrkennzeichens in der Regel verweigert. Man kann in diesem Falle beim ansässigen Finanzamt eine Vorauszahlung der KFZ-Steuer erwägen. In einigen Kfz-Zulassungsstellen kann man die Kfz-Steuer aber auch vor Ort einbezahlen. Es stehen eventuell auch Zahlungsautomaten direkt in der Zulassungsstelle. Wird das Fahrzeug aus dem deutschen Straßenverkehr entfernt, entfällt auch seine Steuerpflicht und die zu viel gezahlte Steuer wird zurückerstattet.

Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuerrückerstattung

Jeder Kauf in Deutschland unterliegt der Umsatzsteuer. Das gilt auch für Gebrauchtwagen. Im Falle eines Exports in außereuropäische Länder kann die gezahlte Mehrwertsteuer aber wieder zurückgefordert werden, da es sich hierbei um eine steuerfreie Lieferung ins Drittland nach § 4 Nr.1a Umsatzsteuergesetz handelt. Man sollte dies unbedingt vorab mit dem Autohändler absprechen, damit Konflikte vermieden werden.

Von diesem erhält man die gezahlete Umsatzsteuer auch wieder zurück. Das dazu notwendige Formular ist das „Einheitspapier 0733“, das beim Zollamt erhältlich ist. Dazu ist aber eine Anmedlung des Fahrzeugs mit einem Ausfuhrkennzeichen oder Zollkennzeichen erforderlich, da die Kennzeichen in dieses Formular eingetragen sein müssen. Alternativ muss das Fahrzeug beim Zollamt vorgefahren werden oder muss sich zumindest 3 Werktage auf dem Verkaufsplatz des Verkäufers befinden, damit ein Zollbeamter einen Fahrgestellnummern vergleich durchführen kann.

Kosten und Verfügbarkeit von Ausfuhrkennzeichen

Für eine 15-Tages-Versicherung von Zollkennzeichen sind zwischen 60 und 150 Euro fällig. Der Preis variiert je nach Versicherung und Fahrzeugtyp. In den meisten Fällen lohnt es sich, im Internet nach passenden Versicherungen zu suchen.

 

 

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