Unterschiede zwischen Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen

Viele Menschen greifen auch beim Autoexport auf das Kurzzeitkennzeichen zurück. Dabei muss allenfalls beachtet werden, dass der Kurzzeitkennzeichen Versicherung eine sogenannte grüne Versicherungskarte beiliegt. Tatsächlich birgt das Exportieren mit dem Kurzzeitkennzeichen einige Vorteile. Aber auch diverse Risiken. Wir informieren über die Vor- und Nachteile.

Das Kurzzeitkennzeichen ist günstiger als das Ausfuhrkennzeichen

Tatsächlich lässt sich viel Geld sparen, wenn man auf das Kurzzeitkennzeichen zurückgreift. Die Versicherung ist relativ günstig und die Prozedur zur Beantragung des Kennzeichens ist ziemlich kurz gehalten. Außerdem müssen für das Kurzzeitkennzeichen keine Kfz-Steuern gezahlt werden. Beim Ausfuhrkennzeichen muss man immer mindestens einen Monat dafür zahlen. Das bedeutet: Wer das Ausfuhrkennzeichen nur 15 Tage braucht, der zahlt Kfz-Steuern für einen Monat. Einziger Vorteil hier: Das Ausfuhrkennzeichen kann bis zu 12 Monate lang genutzt werden, wenn man die passende Versicherung dafür findet.

Wichtig bei der Nutzung des Kurzzeitkennzeichens für den Export ist dann die grüne Versicherungskarte. Diese erhält man meist dazu, wenn man darum bittet. In einigen Fällen schickt der Versicherer die Karte per E-Mail, sodass man sie nur ausdrucken muss. Auf dieser Karte steht, für welche Länder die Versicherung die Schäden übernimmt. Wenn Länder nicht darauf vorhanden sind, muss man an den Grenzen dort eine neue Versicherung abschließen. Das ist eigentlich nicht teuer.

Ein Problem gibt es bei der Sache jedoch: Im Gegensatz zum Ausfuhrkennzeichen wird das Kurzzeitkennzeichen in anderen Ländern nicht unbedingt akzeptiert. Zwar gibt es zumindest in Europa weniger Probleme. Spätestens dann, wenn die Reise aber in nichteuroäische Länder führen soll, sollte das Ausfuhrkennzeichen genutzt werden. Ansonsten warten hohe Strafen. Auch sind Fälle bekannt, in denen sogar in Frankreich oder den Niederlanden Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen stillgelegt wurden.

Fazit

Im Zweifelsfall sollte man auf das Ausfuhrkennzeichen zurückgreifen. Wer das Pech hat und unfreundlichen Beamten begegnet, kann mit dem Kurzzeitkennzeichen hohe Strafen erhalten. Auch die europäischen Länder müssen das Kurzzeitkennzeichen nicht unbedingt akzeptieren. Allerdings ist das Risiko eher gering, hier Probleme zu erhalten. Zumindest in den meisten deutschen Nachbarländern.

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