Kurzzeitkennzeichen Versicherung

Bei der Kurzzeitkennzeichen Versicherung handelt es sich um eine für Überführungen und Probefahrten gedachte Haftpflichtversicherung. Die Dauer dieser Versicherung entscheidend letztendlich darüber, wie lange das Kurzzeitkennzeichen gültig ist. Erfahren Sie hier, welche Besonderheiten die Kurzzeitkennzeichen Versicherung innehat und worauf Sie unbedingt achten sollten – vor allem, wenn das Fahrzeug exportiert werden soll.

Die Privilegien der Kurzzeitkennzeichen Versicherung

Da das Kurzzeitkennzeichen offiziell für Probefahrten sowie Prüfungs- und Überführungsfahrten gedacht ist, benötigen Sie bei der Zulassung keinen TÜV. Im Prinzip reicht in den meisten Fällen der Personalausweis sowie eine 8-stellige eVB-Nummer. Diese können Sie sich im Vorfeld im Internet besorgen oder direkt beim Schildermacher nahe der Zulassungsstelle. Vorsicht: Hier sind die Preise meistens deutlich teurer. Vor allem dann, wenn die Kurzzeitkennzeichen Versicherung für alle Typen offen (Lkw, Hänger, Pkw usw) oder ganze fünf Tage andauern soll. Die Angebote im Internet sind in der Regel deutlich günstiger und die eVB-Nummer steht genauso schnell zur Verfügung.

Diese eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) wird nun – zusammen mit dem Personalausweis – zur Zulassungsstelle gebracht und dort vorgelegt. Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter prüfen dann über eine von Kfz-Stelle und Versicherer gemeinsam genutzte Datenbank, ob die Daten der abgeschlossenen Versicherung mit den Daten des Beantragenden übereinstimmen. Ist das der Fall, wird ein sogenannter roter Fahrzeugschein ausgestellt. Dieser enthält lediglich die Unterschriften von Zulassungsstelle und dem Versicherungsnehmer. Hier können anschließend die Daten des zu überführenden Fahrzeugs eingetragen werden. Anschließend muss eine Zulassungsgebühr entrichtet werden. Letztendlich werden dann die Schilder gekauft und mit einem Siegel ausgestattet.

Die Kurzzeitkennzeichen Versicherung kann prinzipiell auch für das Ausland verwendet werden. Dafür muss jedoch eine sogenannte grüne Versicherungskarte vorliegen, die als internationaler Versicherungsnachweis dient. Zu beachten ist allerdings, dass es in einigen Ländern Probleme mit der Kurzzeitkennzeichen Versicherung geben kann. Ein paar europäische Staaten akzeptieren das Kennzeichen nicht und fordern die Verwendung eines Ausfuhrkennzeichens.

Worauf muss ich bei der Kurzzeitkennzeichen Versicherung achten?

Letztendlich unterscheiden sich die verschiedenen Angebote nur hinsichtlich ihres Preises. Zu beachten ist, dass es sich bei der Kurzzeitkennzeichen Versicherung eigentlich immer nur um eine Haftpflichtversicherung handelt. Nur in besonderen Fällen – zum Beispiel bei einer Anschlussversicherung – sind auch Vollkasko oder Teilkasko möglich. Das ist besonders bei neueren Fahrzeugen sehr ratsam, da ein etwaiger Schaden hier schnell in die Tausende gehen kann.

Bei einigen Versicherern muss die eVB-Nummer vor der Verwendung aktiviert werden. Das geschieht innerhalb von wenigen Minuten und erlaubt das flexible Nutzen der Kurzzeitkennzeichen Versicherung. Diese ist dann nämlich mehrere Monate inaktiv gültig. Erst, wenn das Fahrzeug dann wirklich überführt werden soll, kann man die Versicherung aktivieren und dann innerhalb von sieben Tagen für die Zulassung nutzen.

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