Die Kfz-Vollkasko-Versicherung bietet einen sehr umfangreichen Schutz und wird von vielen Autohaltern genutzt. Es handelt sich um eine freiwillige Autoversicherung, die nicht für jeden Halter sinnvoll sein muss. Falls Sie sich für eine Vollkasko-Versicherung interessieren, finden Sie nachfolgend zahlreiche Informationen zu dieser Autoversicherung.
Welche Schäden reguliert die Vollkasko-Versicherung?
Zunächst einmal ist festzuhalten, dass die Vollkasko-Versicherung ausschließlich für Schäden aufkommt, die am Fahrzeug des Versicherungsnehmers entstehen. Es werden also im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung keine Schäden reguliert, die an fremden Fahrzeugen oder Personen verursacht wurden. Falls Sie Ihr Fahrzeug gegen so viele Schadensursachen wie möglich absichern möchten, dann ist die Vollkasko-Versicherung sicherlich die richtige Wahl. Der Vollkasko-Schutz ist gegenüber dem Schutz durch die Teilkaskoversicherung erweitert. Denn neben den Schadensursachen, die bereits über die Teilkaskoversicherung abgedeckt sind, gibt es noch spezielle Ursachen, die nur über die Vollkasko-Versicherung abgedeckt werden können. Falls Sie den Schaden an Ihrem Fahrzeug zum Beispiel selbst fahrlässig verursacht haben, reguliert nur die Vollkasko-Versicherung diesen Schaden. Das Gleiche trifft für Schäden durch Vandalismus zu. Wenn der Schaden am Fahrzeug durch einen Unfallflüchtigen oder ein nicht deliktfähiges Kind verursacht wurde, findet eine Regulierung ebenfalls durch die Vollkasko-Versicherung statt.
Wovon hängen die Preise der Vollkasko-Versicherung ab?
Es handelt sich bei der Vollkasko-Versicherung um eine freiwillige Versicherung, deren Preis von einigen Faktoren abhängig ist. Zwei wichtige Einflussfaktoren sind – wie auch bei der Kfz-Haftpflichtversicherung und bei der Teilkaskoversicherung – die Typklasse des Fahrzeuges sowie die Regionalklasse, also in welcher Stadt das Fahrzeug zugelassen ist. Im Gegensatz zur Teilkasko- spielt bei der Vollkasko-Versicherung ebenfalls die Schadenfreiheitsklasse eine erhebliche Rolle. Umso länger Sie schadensfrei versichert sind, umso höher ist nämlich Ihr Schadenfreiheitsrabatt, da Sie nach und nach in eine immer günstigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft werden. Auch die Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung wirkt sich auf den Beitrag zur Vollkasko-Versicherung aus. Üblich ist eine Selbstbeteiligung zwischen 150 und 500 Euro, mit der sich der Beitrag um 10 bis 30 Prozent reduzieren lässt. Selbstverständlich hängt der zu zahlende Beitrag auch vom jeweiligen Anbieter ab. Zudem können neben den genannten Faktoren noch weitere Aspekte in den Preis einfließen, wie zum Beispiel jährliche Kilometerleistung, Anzahl der Fahrer oder nächtlicher Abstellort des Autos.
Was geschieht nach einem Unfall?
Falls Sie in einen Unfall verwickelt werden, kommt es darauf an, ob Ihr Fahrzeug beschädigt wurde und wer der Unfallverursacher ist. Hat der andere Beteiligte den Unfall verursacht, übernimmt dessen Kfz-Haftpflichtversicherung auch die Schadensregulierung an Ihrem Fahrzeug. Haben Sie den Unfall verursacht, ist Ihre Vollkasko-Versicherung dafür zuständig, die Kosten für die Beseitigung der Schäden zu übernehmen. Eine Konsequenz besteht dann jedoch darin, dass Sie in der Schadenfreiheitsklasse herabgestuft werden. Meistens wird die Abstufung nicht nur um eine, sondern gleich um mehrere Schadensfreiheitsklassen vorgenommen. Es ist also durchaus möglich, dass Ihr Beitrag nach einem Unfall deutlich höher als zuvor ist. Daher sollten Sie sich besonders bei kleineren Schäden sehr gut überlegen, ob es wirtschaftlich nicht sinnvoller ist, den Schaden selbst zu tragen. Falls der Unfallschaden zum Beispiel 300 Euro beträgt, Sie aber durch die Rückstufung einen um jährlich 150 Euro höheren Beitrag zahlen müssen, wäre es sinnvoller, aus dem Schaden keinen Versicherungsfall zu machen. Denn nach zwei Jahren hätten Sie den Schaden quasi durch den nicht erhöhten Beitrag wieder „heraus“.
Die Einstufung von Fahranfängern
Während erfahrenen Autofahrer in der Vollkasko-Versicherung oft aufgrund eines hohen Schadenfreiheitsrabattes nur einen Beitragssatz von 50 Prozent oder weniger zahlen, trifft es Fahranfänger vergleichsweise hart, was den Beitrag angeht. Viele Versicherer stufen Fahranfänger nämlich in die ungünstigste Schadenfreiheitsklasse ein, die dann zu einem Beitragssatz von nicht selten 240 Prozent führt. Es gibt allerdings bei vielen Versicherungsgesellschaften die Möglichkeit, das Fahrzeug als Zweitwagen über die Eltern versichern zu lassen, sodass der Fahranfänger mit einem Beitragsatz von beispielsweise 120 Prozent beginnen kann. Zudem ist es in der Praxis häufig so, dass gerade Fahranfänger erst einmal mit einem Gebrauchtwagen starten. Dieser hat oftmals einen verhältnismäßig geringen Wert, sodass eine Vollkasko-Versicherung ohnehin oft nicht sinnvoll wäre.
Wann ist der Abschluss einer Vollkasko-Versicherung sinnvoll?
Ob Sie eine Vollkasko-Versicherung abschließen möchten oder nicht, ist letztendlich Ihre ganz persönliche Entscheidung. Sinnvoll ist diese freiwillige Autoversicherung vor allem bei Neuwagen, da der Wert des Fahrzeuges noch relativ hoch ist. Das trifft natürlich auch für Jahreswagen und andere Gebrauchtfahrzeuge zu, die noch einen recht hohen Wert besitzen. Aber auch wenn Sie sich einfach so gut wie möglich gegen alle erdenklichen Schadensursachen absichern möchten, ist diese Versicherung eine gute Lösung. Weniger sinnvoll ist der Abschluss hingegen dann, wenn Ihr Fahrzeug nur noch einen Wert von einigen Tausend Euro hat.
Fazit zur Vollkasko-Versicherung
Die Vollkasko-Versicherung kann, muss aber bei Weitem nicht für jeden Autohalter eine sinnvolle Autoversicherung sein. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach vielen Einzelfaktoren, wobei Fahranfänger sehr hohe Kosten tragen müssen. Sinnvoll ist der Abschluss der Versicherung vor allem bei Neufahrzeugen und Autos, die noch einen hohen Wert haben. Letztendlich liegt es oft an der persönlichen Einstellung des Kfz-Halters, ob der Vollkasko-Schutz als wichtig angesehen wird oder nicht.