Umweltplaketten und Umweltzonen – das steckt dahinter

In vielen Großstädten und verkehrsreichen Gebieten Deutschlands gibt es heutzutage sogenannte Umweltzonen, die nur von ausgewählten Fahrzeugen befahren dürfen. Wer die Vorschriften missachtet und sich ohne Umweltplakette erwischen lässt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Wir zeigen Ihnen im Nachfolgenden, welchen Sinn Umweltzonen haben, wer sie befahren darf und welche Neuerungen in Zukunft auf deutsche Autofahrer zukommen könnten.

Die Umweltzonen – Belastung für Mensch und Umwelt verringern

Jeder weiß: Der Straßenverkehr stellt eine große Belastung für die Umwelt dar. Wie gefährlich die Emissionen von Kraftfahrzeugen aber eigentlich sind, ist womöglich nicht jedem bekannt. Vor allem Feinstaub ist eine echte Bedrohung für den Menschen. Er entsteht bei der Verbrennung von Benzin und Diesel in direkt einspritzenden Motoren. Denn hier wird der Sprit so stark zerstäubt, dass nicht alle Teilchen verbrennen können. Was über bleibt, gelangt entweder in den Rußpartikelfilter oder direkt in die Luft.

Unterschieden wird dabei zwischen Rußpartikeln verschiedener Größenordnungen. Während große Partikel relativ einfach durch die natürlichen Schutzmechanismen (Schleimhäute, Nasenhaare etc.) abgefangen werden können, können kleinste Teilchen bis in die Atemwege und darüber sogar ins Blut gelangen. Daraus können Herz- und Atemwegserkrankungen resultieren, die Jahr für Jahr bei Tausenden von Menschen für einen vorzeitigen Tod sorgen.

Aktuelle Umweltzonen zielen auf Feinstaub ab

Aktuell gibt es in Deutschland nahezu nur noch Umweltzonen, die mit der sogenannten Grünen Plakette (Euro 4) befahren werden dürfen. Diese gilt für nahezu alle Benziner, deren Schadstoffnorm über Euro 1 liegt. Und für Diesel ab Euro 4 beziehungsweise Euro 3 mit Rußpartikelfilter. Dabei ist jedoch entscheidend, welche Partikelminderungsstufe (PM-Stufe) das System aufweist.
Diesel mit reiner Euro3-Norm beziehungsweise mit Euro2 in Verbindung mit Partikelminderung würden die Gelbe Plakette erhalten – mit dieser kann in Deutschland (Stand: 10/17) jedoch nur noch eine einzige Umweltzone befahren werden. Alle Klassen darunter könnten lediglich die Rote Plakette bekommen, die allenfalls als Warnung an die Umwelt fungiert und in keiner einzigen Umweltzone mehr anerkannt wird.

In Planung: Blaue Umweltzonen mit dem Fokus auf Stickoxide

Die Umweltzonen Deutschlands weisen hinsichtlich ihrer Richtlinien große Lücken auf, zum Beispiel bei direkt einspritzenden Ottomotoren: Diese produzieren, wie Dieselmotoren auch, große Mengen an Feinstaub. Im Gegensatz zum Selbstzünder müssen sie jedoch keine Partikelfilter aufweisen und dürfen sich dennoch frei in den Umweltzonen bewegen, weil sie zumeist Euro4, Euro5 oder gar Euro6 aufweisen.
Mit dem System der blauen Plakette, das womöglich in 2018 an den Start geht, soll sich das ändern. Hier werden lediglich Benziner geduldet, die entsprechend geringe Emissionswerte aufweisen. Für Dieselfahrzeuge gelten ebenfalls strengere Normen. Die Zielsetzung liegt dabei auf einer Reduzierung der Stickoxide. Dabei handelt es sich um Reizgase, die bei der Verbrennung von Kraftstoffen entstehen. Sie sind beispielsweise für die Übersäuerung der Erde verantwortlich und können außerdem Reizhusten und andere Atemwegserkrankungen auslösen.

Wie funktioniert die Umweltzone und was hat es mit der Plakette auf sich?

Umweltzonen sind meistens in innerstädtischen Gebieten vorhanden und durch entsprechende Schilder gekennzeichnet. Das obere Schild signalisiert, dass eine Umweltzone betreten wird. Darunter folgt ein weiteres Schild, auf dem sich die genehmigten Plakettenfarben befinden. Die Umweltplaketten an sich werden rechts unten in der Windschutzscheibe befestigt – in ihnen befinden sich das Kfz-Kennzeichen sowie das Prüfsiegel des ausstellenden Unternehmens. Die Aufkleber können nach Überprüfung der Voraussetzungen beispielsweise bei Prüfstellen oder bei AU-Betrieben bezogen werden. Auch der Erwerb über das Internet ist möglich.

Bußgelder im Bereich Umweltplaketten

Wer sich ohne Plakette erwischen lässt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 80,- Euro rechnen. Gleiches gilt, wenn die Plakette ungültig (das heißt nicht lesbar oder nicht ausgefüllt) ist. Kommt es hingegen zu einer Täuschung oder einer Fälschung einer Umweltplakette, so können höhere Strafen angesetzt werden. Hier könnte der Tatbestand der Urkundenfälschung gelten.
Auch das Aufbringen der Umweltplakette auf einer Trägerfolie sollte vermieden werden. Das ist zwar praktisch, widerspricht aber dem eigentlichen Sinn der Euro-Plaketten.

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