Kurzzeitkennzeichen: Änderung im April 2015

Das Kurzzeitkennzeichen wird gravierenden Änderungen unterzogen. Ein Gesetzesbeschluss sieht vor, die Freiheiten der beliebten Nummernschilder aufgrund von Missbrauchsfällen stark einzuschränken. Kfz-Kennzeichen-ABC.de zeigt Ihnen, was sich ändern wird und wie das Kurzzeitkennzeichen ab 2015 funktioniert.

Die Änderungen im Überblick

Das Kurzzeitkennzeichen 2015 wird fahrzeuggebunden. Das bedeutet, Sie erhalten bei der Zulassungsstelle einen komplett ausgefüllten Fahrzeugschein. Außerdem müssen Sie für die Zulassung die Fahrzeugpapiere mitbringen. Dazu gehören mindestens der Fahrzeugschein sowie eine Stilllegungsbescheinigung. Mit dabei müssen – wie gehabt – natürlich auch die eVB Nummer der Versicherung sowie der Personalausweis oder der Reisepass sein.

TÜV ist Vorschrift. Während Fahrzeuge vor dem 01. April 2015 einfach nur verkehrstauglich sein müssen, um mit Kurzzeitkennzeichen zugelassen werden zu können, muss nun eine gültige Hauptuntersuchung nachgewiesen werden. Die Ausnahme bilden Fahrten, die zur Erlangung des TÜVs durchgeführt werden. Das können direkte Fahrten zur Prüfstelle oder Fahrten zur Werkstatt sein, um sich auf den TÜV vorbereiten zu können. Diese Fahrten sind allerdings ortsgebunden. Das heißt, Sie dürfen dann tatsächlich nur zur nächstgelegenen Prüfstelle oder zu einer Werkstatt, die sich in einem relativ engen Umkreis Ihres Standorts befindet. Die Rückfahrten sind übrigens mit eingeschlossen.

Zulassung am Fahrzeugstandort möglich. Bisher war und ist es nur möglich, die Kurzzeitkennzeichen an der Zulassungsstelle des eigenen Wohnorts zu erhalten. Das spontane Zulassen in einer anderen Stadt funktionierte so nicht. Da die Kurzzeitkennzeichen ab 2015 aber nur noch mit Papieren zugelassen werden können, ist die Zulassungsstelle am Fahrzeugstandort für die Zulassung zuständig. Dies soll und muss die Flexibilität wenigstens etwas erhöhen.

Keine Veränderungen an Versicherung und Laufzeit

Unberührt bleiben die Vorgaben für die Versicherung sowie die möglichen Laufzeiten von Kurzzeitkennzeichen. Das heißt, dass zumindest hier keine Probleme auftreten werden. Inwiefern das Kurzzeitkennzeichen seine Beliebtheit behält, bleibt abzuwarten. Es ist jedoch davon auszugehen, dass viele Autofahrer demnächst vor größere Hürden gestellt werden. Das liegt im Übrigen daran, dass einige Personen Missbrauch betrieben haben. So wurden Kurzzeitkennzeichen getauscht und gehandelt oder einfach für mehrere Fahrzeuge benutzt. Außerdem wurde die Vorgabe „Verkehrstauglichkeit“ teilweise falsch interpretiert, sodass es zu Gefährdungen des Straßenverkehrs kam.

 

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