Kfz-Haftpflichtversicherung

Kugelschreiber auf einem Unfallbericht.

In Deutschland, und in den meisten anderen europäischen Ländern, sind die Halter von Fahrzeugen verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für den Straßenverkehr abzuschließen. Diese muss deckungsgleich mit der Anmeldung und der Zulassung des Fahrzeuges für den Straßenverkehr erfolgen, da sich sonst der Halter strafbar macht. Bei dieser Form der Haftpflichtversicherung werden die Ersatzansprüche bei einem Schaden abgedeckt, die einer anderen Person oder Personen durch den Betrieb des eigenen Fahrzeuges im Straßenverkehr entstehen können. Diesen Tatbestand nennt man auch Gefährdungshaftung. Schäden können zum Beispiel durch einen Verkehrsunfall auftreten, an dem der Fahrer des versicherten Fahrzeuges Schuld hat. Selbst wenn der Halter des Fahrzeuges nicht der am Unfall schuldige Fahrer war, muss dessen Versicherung dafür haften.

Abweichende Entschädigungssummen im Ausland

Zwar ist die Fahrzeughaftpflicht fast überall in Europa eine rechtlich vorgeschriebene Pflichtversicherung, doch weichen die Entschädigungssummen im Schadensfall sehr stark voneinander ab. Häufig tritt der Fall auf, das deutsche Fahrzeughalter im europäischen Ausland unschuldig in einen Unfall geraten und nicht adäquat dafür entschädigt werden. Sobald jedoch das Fahrzeug in außereuropäische Staaten bewegt wird, kann es durchaus passieren, dass in diesen Länder gar keine Versicherungspflicht für Fahrzeuge im Straßenverkehr herrscht. Deshalb sollte vorher genau überlegt werden, ob es ratsam ist, mit dem eigenen Fahrzeug in bestimmte Länder ins Ausland zu fahren. Hier ist es oft klüger und ratsamer, vor Ort ein Auto anzumieten.

Rechtliche Grundlagen für die Kfz-Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge

Die folgenden Schadensfälle werden über die Kfz- Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge abgedeckt:

  • körperlicher Schaden der in den Unfall involvierten Personen, das beinhaltet die Heilungskosten im Krankenhaus und auch die Invaliditäts-Rente bei Arbeitsunfähigkeit
  • Sachschaden, darunter fallen die Reparaturen der in den Unfall verwickelten Fahrzeuge und Objekte des Straßenverkehrs, das kann zum Beispiel eine Leitplanke oder ein Zaun sein
  • Vermögensschaden
  • Schaden immaterieller Art, darunter zählt das Schmerzensgeld bei erlittenen Verletzungen

Zwei Autos bei einem Unfall.In Deutschland haftet der Halter eines Fahrzeuges gemäß § 7 des Straßenverkehrsgesetzes, auch wenn ein anderer Fahrer das Fahrzeuges zum Zeitpunkt des Unfalls in Betrieb hatte. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters muss also stets für die durch den Unfall verursachten Schäden aufkommen. Dieser Tatbestand ist eine Ausnahme von dem sonst allgemein gültigen Grundsatz, dass ein Schadensersatz nur bei einem eigenen Verschulden geleistet wird. Diese Ausnahme ist aufgrund der oft sehr hohen Schäden bei Fahrzeugunfällen im Straßenverkehr entstanden. Da es unmöglich ist, alle Eigentümer einer Führerscheins für Fahrzeuge zu einer Kfz-Haftpflichtversicherung zu zwingen, wurde diese auf das Fahrzeug umgelegt. Der Geschädigte eines nicht von ihm verursachten Unfalles kann seinen Anspruch auf Schadensersatz direkt bei der entsprechenden Versicherung geltend machen. Dadurch wird vermieden, dass uneinsichtige Verkehrssünder den Geschädigten den zustehenden Schadensersatz verwehren.

Rechtliche Folgen für das Fahren eines Fahrzeuges ohne Haftpflichtversicherung

Das Fahren eines Fahrzeuges ohne einen Versicherungsschutz in Form einer Haftpflicht ist eine Straftat nach § 6 des Pflichtversicherungsgesetzes. Bei dem Strafmaß wird bei der gesetzlichen Bestrafung danach unterschieden, ob die Straftat vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde. Wer vorsätzlich ein Fahrzeug ohne Versicherungsschutz in den Straßenverkehr bringt, dem droht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Wenn dieser Umstand fahrlässig begangen wurde, droht eine Geldstrafe oder Haftstrafe von bis zu sechs Monaten. Daneben gibt es außerdem einen Eintrag von sechs Punkten im Verkehrszentralregister. Zusätzlich kann noch ein Fahrverbot ausgesprochen werden.

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