Kfz-Kennzeichen gestohlen: Und nun?

Nicht selten kommt es vor, dass Autofahrer ihr Fahrzeug am Morgen ohne Kfz-Kennzeichen vorfinden. Da sich diese im Normalfall nicht in Luft auflösen, liegt oftmals Diebstahl nahe. Der kann weitreichende Folgen haben. Aus diesem Grund lohnt es sich, schnellstmöglich die Polizei über die verschwundenen Nummernschilder zu informieren.

Warum werden Kfz-Kennzeichen gestohlen?

Ein Räuber vor einem Auto.
Könnte Kennzeichen klauen wollen. © Fotosenmeer.nl – Fotolia.com

Der wohl häufigste Grund für den Kennzeichen-Diebstahl liegt in der kriminellen Energie. Die geklauten Nummernschilder werden an einem anderen Fahrzeug befestigt, mit dem dann wiederum eine Straftat begangen wird. Das kann beispielsweise das Tanken ohne anschließendes Zahlen sein. Die Überwachungskameras haben dann nur das geklaute Kennzeichen auf dem Band – der Spriträuber kommt in den meisten Fällen ungeschoren davon. Die gestohlenen Kennzeichen können jedoch auch für weitaus schlimmere Verbrechen – wie beispielsweise Raubüberfälle – benutzt werden. In diesem Falle kann der bestohlene Autofahrer dann von Glück reden, dass „nur“ die Kennzeichen und nicht das ganze Auto geklaut wurden.

Auch wenn Kfz-Kennzeichen nicht teuer sind. Mit dem Verlust ist eine Menge Ärger verbunden. Auch deswegen, weil man letztendlich mit Schadensersatzansprüchen rechnen muss, falls ein Auto mit dem Kennzeichen irgendwo Ärger verursacht. Deswegen sollte nicht lange gezögert und die Polizei über den Diebstahl informiert werden. Die Ordnungshüter stellen daraufhin einen Beleg dafür aus, dass die Kennzeichen tatsächlich geklaut wurden. Dieser schützt dann vor etwaigen Problemen, die aufgrund der Nummernschilder entstanden sind. Außerdem sollte die eigene Versicherung über den Verlust informiert werden.

Im Anschluss können dann neue Nummernschilder besorgt werden. Bewegen dürfen Sie das Fahrzeug bis dahin leider nicht. Es sei denn, Sie erhalten eine Erlaubnis der Polizei.

Wie erhalte ich meine neuen Kfz-Kennzeichen?

Um neue Schilder erhalten zu können, müssen die Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie der Personalausweis, die Verlustbescheinigung der Polizei und eine Bescheinigung über die Hauptuntersuchung zur Zulassungsstelle gebracht werden. Hier werden dann neue Nummernschilder ausgegeben. Die Prozedur kostet in der Regel über 50,- Euro und schließt das Verwenden der alten Nummern des Kennzeichens aus. Das heißt: Ehemalige Wunschkenneichen dürfen leider nicht mehr weiterverwendet werden.

Tipp: Wer sich derartigen Ärger ersparen möchte, kann auf diverse Schutzmaßnahmen zurückgreifen. So ist es beispielsweise relativ leicht, statt normaler Kreuz-Schrauben beispielsweise Torx-Schrauben zur Befestigung der Kennzeichen zu verwenden. Schraubendreher für solche Schraubenköpfe finden sich deutlich seltener im Gepäck eines Diebes.

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