Wechselkennzeichen

Zwei klassische Fahrzeuge

Einige Menschen verwirklichen sich den Traum von der individuellen Mobilität und der Freiheit mit ganz unterschiedlichen Fahrzeugen. Da gibt es dann ein Cabrio für den Wochenendausflug oder einen schnellen Sportwagen. Und ein Fahrzeug, welches den täglichen Belastungen des Arbeitsweges oder des Innenstadtverkehrs ausgesetzt wird. Viele KFZ-Halter fragten sich aber: Warum muss ich eigentlich zwei Mal Versicherung bezahlen, wenn ich immer nur ein einziges Fahrzeug gleichzeitig benutze? Die Lösung dafür ist das Wechselkennzeichen, welches nach langem Drängen der Automobilklubs und auch einiger Fachzeitschriften im Jahr 2012 eingeführt worden ist. Lesen Sie mehr darüber, wie dieses neue Kennzeichen funktioniert und wer es bekommen kann.

Die Verwendungsarten des Wechselkennzeichens

Im Gegensatz zum Saisonkennzeichen, welches für einen bestimmen jährlich gleichen Zeitraum an Kalendermonaten ausgestellt wird, gilt das Wechselkennzeichen ganzjährig. Es ermöglicht allerdings die Nutzung von zwei Fahrzeugen der gleichen Fahrzeuggattung hintereinander. Wer also einen PKW in der Garage lässt und den Wochenendausflug mit seinem schöneren, hochwertigeren Fahrzeug macht, der steckt das Wechselkennzeichen einfach auf das zweite Fahrzeug um.

Unterschiede bei der Beantragung und Zulassung

Das Wechselkennzeichen wird genauso beantragt, wie das normale Kennzeichen für nur ein Auto oder Motorrad auch. Der KFZ-Halter meldet beide Fahrzeuge bei der KFZ-Zulassungstelle an, nimmt seinen Personalausweis oder Pass mit und erteilt eine Einzugsermächtigung für die KFZ Steuern für beide Fahrzeuge. Er erhält nicht zwei Kennzeichen mit der gleichen Nummer, sondern ein Kennzeichen bei welchem zwischen den Städte- bzw. Landkreisbuchstaben und dem ersten Buchstaben danach ein kleines „W“ für Wechselkennzeichen eingeprägt ist. Dieses Kennzeichen kann er dann zwischen den beiden Fahrzeugen umstecken. Vor der Anmeldung der Fahrzeuge muss der KFZ Halter eine entsprechende KFZ Versicherung abschließen, die für beide Fahrzeuge gilt. Nach Vertragsabschluss erhält er eine Zahlen-/Buchstabenkombination, die auch im Rechner der Zulassungsstelle gespeichert wird. Damit weiß die Zulassungsstelle, dass die Fahrzeuge auch versichert sind.

Steuerliche sowie versicherungstechnische Aspekte

Die KFZ Haftpflichtversicherung für das Wechselkennzeichen wird leicht teurer sein, als nur für ein einziges Fahrzeug. Der Grund dafür ist, dass sozusagen zwei Risiken bzw. Fahrzeuge versichert sind. Bei der KFZ Steuer hingegen ist Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer, CSU, den Autofahrern leider nicht entgegengekommen: Hier wird der Betrag für beide Fahrzeuge fällig.

Deshalb raten manche Automobilklubs auch zu einer genauen Prüfung: Wenn es um ein reines „Sommerfahrzeug“ wie ein Cabrio geht, dann ist manchmal die Zulassung mit einem Saisonkennzeichen billiger als das ganzjährige Wechselkennzeichen. Davon abgesehen ist das Wechselkennzeichen aber wirklich eine feine Sache!

Kein eingeschränkter Personenkreis

Im Gegensatz zu den „grünen“ Kennzeichen für die Landwirtschaft oder andere steuerermäßigte Fahrzeuge kann das Wechselkennzeichen an jeden ausgegeben und von ihm verwendet werden. Allerdings ist das Wechselkennzeichen nicht wirklich zu einem gut genutzten Angebot geworden.So berichtete das Nachrichtenportal von T-Online Anfang Mai 2013, dass im ersten halben Jahr nach der Einführung insgesamt lediglich 2.115 Wechselkennzeichen ausgegeben worden wären.

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