Versicherungskennzeichen

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor (Mofas), Kleinkrafträder (auch Roller) sowie motorisierte Krankenfahrstühle werden in Deutschland als zulassungsfreie Fahrzeuge geführt, für die prinzipiell eine Typengenehmigung oder eine allgemeine Betriebserlaubnis genügt. Daher wird für diese Art der Fortbewegungsmittel auch kein zulassungsrechtliches amtliches KFZ-Kennzeichen benötigt; sie führen lediglich ein so bezeichnetes Versicherungskennzeichen am Heck, das zum Beispiel von der jeweiligen KFZ-Haftpflichtversicherung, Banken oder auch dem ADAC ausgegeben wird.

Versicherungskennzeichen ist für zulassungsfreie Fahrzeuge gedacht

Dieses Versicherungskennzeichen muss jeweils ab dem 1. März jedes Jahres sichtbar am Heck eines entsprechenden Fahrzeugs angebracht werden; gültig bleibt ein entsprechendes Versicherungskennzeichen immer bis zum letzten Tag im Februar des darauf folgenden Jahres. Dabei kommt eine jeweils andere Schriftfarbe zum Einsatz. Im jährlichen Wechsel – jeweils bis zum 1. März – kommen die Farben Schwarz, Blau und Grün auf einem weißen Hintergrund, der zusätzlich reflektiert, zum Einsatz. Für Prüf-, Probe- und Überführungsfahrten steht den Händlern des Weiteren ein befristet nutzbares Versicherungskennzeichen mit roten Buchstaben und Ziffern zur Verfügung. Kennzeichen dieser Art beginnen dabei grundsätzlich mit dem Buchstaben Z. So soll ein Missbrauch vermieden werden, da in den zugehörigen Begleitdokumenten kein spezielles Fahrzeug eingetragen ist. Prinzipiell ist ein Versicherungskennzeichen gegenüber den herkömmlichen KFZ-Kennzeichen deutlich kleiner dimensioniert. Das hochformatige Schild ist zweiteilig konzeptioniert und beinhaltet drei Ziffern sowie drei Buchstaben, wobei mittels der Buchstabenreihe das jeweilige Versicherungsunternehmen ermittelt werden kann. Der Zeitraum, innerhalb dessen das Versicherungskennzeichen gültig ist, bzw. das Jahr wird in der untersten Zeile des Kennzeichens angegeben. Dieser Angabe fungiert quasi als Plausibilitätskontrolle, dass ein Kennzeichen dieser Art nicht mehrfach genutzt wird.

Eine Fahrt ohne Versicherungskennzeichen wird strafrechtlich verfolgt

Ein Versicherungskennzeichen ist dabei nicht als eine behördliche Zulassung zu interpretieren, da die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) im Verbund mit der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung die Erlaubnis zur Teilnahme in Bezug auf den öffentlichen Straßenverkehr dokumentiert. Diesbezüglich sind Schäden Dritter abgedeckt; der entsprechende Haftpflichtschutz ist dabei sowohl auf Vermögens- und Sachschäden wie auch auf Personenschäden anwendbar. Dabei ist zu beachten, dass ein vergebenes Kennzeichen bzw. die entsprechende Nummer grundsätzlich zufällig vergeben wird und nicht an einen bestimmten Fahrzeugtyp bzw. ein bestimmtes Fahrzeug gebunden ist. Aber auch wenn ein Kennzeichen dieser Art keinen direkten behördlichen Status aufweist, muss ein Versicherungskennzeichen zwingend am Heck des jeweiligen Fahrzeugs angebracht werden, ansonsten begeht der jeweilige Führer respektive Halter eine Straftat. Zudem sollten Ausnahmeregelungen beachtet werden. So wird für ein so genanntes Pedal Electric Cycle mit einem Motor, der höchstens 250 Watt an Leistung generiert, keine Versicherung und daher auch kein Versicherungskennzeichen benötigt.

Neben der Haftpflichtversicherung kann auch eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden

In Bezug auf die Versicherungsmodalitäten muss sich der entsprechende Halter aber nicht mit einer Haftpflichtversicherung begnügen. So ist es möglich zusätzlich eine Kaskoversicherung mit Teilkaskoschutz abzuschließen. Mittels dieser können weitere Leistungen, die das eigene Fahrzeug schützen, wie zum Beispiel bei Sturm, Hagel, Brand oder Diebstahl, generiert werden. Das Angebotsportfolio der Versicherungen weisen in Bezug auf diesen zusätzlichen Schutz allerdings teilweise eklatante Unterschiede auf, daher ist ein umfassender Leistungsvergleich hier nahezu unabdingbar. Zudem sollte ein Halter diesbezüglich genau überdenken, welche Leistungen bzw. welchen zusätzlichen Versicherungsschutz er wirklich benötigt.

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