Rote Kennzeichen

In Deutschland gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Kfz-Kennzeichen. Unter anderem ist hier auch das rote Kennzeichen anzutreffen. Das rote Kennzeichen ist in erster Linie eine Art Händlerkennzeichen, da dieses Kennzeichen in der Regel nur an zuverlässige Kfz-Betriebe ausgegeben wird. Dieses Kennzeichen kann im Unterschied zu anderen Kennzeichen mehrfach genutzt werden, es ist also nicht fahrzeuggebunden.

Besteht die Möglichkeit, sich ein rotes Kennzeichen auszuleihen?

Viele AutosGrundsätzlich ist diese Möglichkeit natürlich gegeben, wenn sich im Freundes-, Bekannten- und / oder Familienkreis jemand findet, der über ein solches Kennzeichen verfügt. Hierdurch ließen sich theoretisch die Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen sparen. Allerdings bleibt zu beachten, dass es im Falle eines Schadens unter Verwendung des roten Kennzeichens zu erheblichen Problemen mit der Versicherung kommen kann.
Die Alternative hierzu besteht in dem bereits erwähnten Kurzzeitkennzeichen oder Überführungskennzeichen. Diese Kennzeichen sind für jede Person erhältlich. Kurzzeitkennzeichen sind speziell für die Überführung von Fahrzeugen ohne Zulassung vorgesehen. Erkennbar sind sie an dem gelben Rand.
Das rote Kennzeichen ist also nur für Händler vorgesehen, um diesen ihre Arbeit im täglichen Leben zu erleichtern, denn diese sind oft gezwungen, im Rahmen ihrer Tätigkeit Probefahrten und / oder Überprüfungsfahrten durchzuführen. Hierbei sind die Kennzeichen deutlich sichtbar am Kraftfahrzeug – vorne und hinten – anzubringen. Sollten noch andere Kennzeichen vorhanden sein, so sind diese vor der Fahrt abzudecken.

Beantragung des roten Kennzeichens

Die Ausgabe des roten Kennzeichens erfolgt durch die jeweils zuständige Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich der Sitz des Unternehmens liegt. Zur Beantragung sind strikte Richtlinien einzuhalten. Der Antrag ist in jedem Fall schriftlich einzureichen und wird nach Einzelfall geprüft. Die Entscheidung zur Vergabe des roten Kennzeichens liegt im Ermessen der Behörde. Wichtige Voraussetzung, um ein rotes Kennzeichen zu bekommen, ist unter anderem die Zuverlässigkeit des beantragenden Unternehmens, von der sich die Behörde überzeugen muss. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit sind die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister der Stadt des Firmensitzes, die Auskunft des Bundeszentralregisters, eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister, die Meldebescheinigung des Kfz-Gewerbes, der Nachweis der Notwendigkeit des Kennzeichens sowie Personalausweis und Meldebescheinigung des Antragsstellers, Versicherungsbestätigungen und die Steuerbescheinigung bzw. die steuerliche Unbedenklichkeitserklärung vorzulegen. Ein Anspruch auf die Zuteilung besteht nach § 16 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung nicht. Nach Zuteilung des Kennzeichens ist dieses nur für die betrieblichen Zwecke zu verwenden.
Eine genaue Auskunft kann die zuständige Zulassungsstelle im Vorfeld des Antrages geben.

Aufbau des roten Kennzeichens

Das rote Kennzeichen ist von der Größe her in etwa genauso aufgebaut wie die normalen Kfz-Kennzeichen. Allerdings ist die Beschriftung nicht in der Farbe schwarz sondern wie der Name sagt in rot gehalten. Des Weiteren verfügt es über einen roten Rahmen. Neben den neuen roten Kennzeichen mit Balken und Europasternen am linken Rand und dem Nationalitätszeichen Deutschlands sind auch noch die alten Kennzeichen gültig. Die roten Kennzeichen beginnen mit der jeweiligen Stadt- bzw. Kreiskennung wie das normale Kennzeichen auch. Nach dem Trennungsstrich beginnt dann unmittelbar die Zahlenkombination, deren ersten beiden Ziffern immer die 0 und die 6 sind.

Pflichten bei der Nutzung eines roten Kennzeichens

Ein Mann und eine Frau bei der Schlüsselübergabe.Mit der Nutzung des roten Kennzeichens wird man auch verpflichtet, hierüber ein Fahrtenbuch zu führen. Diese werden mit dem Kennzeichen zusammen ausgegeben. Jede Fahrt mit dem roten Kennzeichen ist hier vom Fahrer vor Antritt der jeweiligen Fahrt einzutragen. Zu den Eintragungen gehören neben dem Fahrer auch Auskunft über das Datum der Fahrt, die Fahrzeugmarke mit Typenbezeichnung und die Fahrgestellnummer des jeweiligen Fahrzeugs. Der Inhaber des roten Kennzeichens ist verpflichtet, ein neues Fahrtenbuch zu beantragen sobald dieses voll ist. Auch ist eine Pflicht zur Versicherung und Steuerleistung vorhanden. Bei der Wahl der Versicherung ist der Inhaber des Kennzeichens frei. Jedoch sind die Prämien für den Versicherungsschutz von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich, so dass hier ein Vergleich ratsam ist. Die roten Kennzeichen sind zunächst für ein Jahr befristet gültig. Nach diesem Jahr kann die Ausstellung auf einen unbefristeten Zeitraum verlängert werden, sofern der Betrieb die nötige Zuverlässigkeit hat. Diese wird wiederum von der zuständigen Behörde geprüft.

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