Historisches Kennzeichen

Ein Oldtimer auf einer Wiese.

Seit 1997 gibt es in Deutschland das H-Kennzeichen. Das für „historisch“ stehende Kennzeichen wird solchen Fahrzeugen zugewiesen, die als erhaltenswertes technisches Kulturgut eingestuft werden. Dazu wird der Zustand des Fahrzeugs durch eine anerkannte Prüfstelle festgestellt, die klassischen Automobile müssen dazu mehrere Richtlinien erfüllen. Ende 2011 kam es zu einer Verschärfung dieser Vorgaben. Aber auch die Versicherungsgesellschaften knüpfen Bedingungen an den Fahrzeugbesitzer, damit dieser in den Genuss der Vorteile einer H-Zulassung kommt. Kann der Klassiker dann auf ein H-Kennzeichen angemeldet werden, ergeben sich also nicht nurVorzüge, sondern auch Pflichten.

Die Grundvoraussetzungen für den H-Status von Oldtimern

Zunächst geht es um die Voraussetzungen, die ein Motorrad oder Automobil erfüllen muss. Demnach muss das Alter des Fahrzeugs auf mindestens 30 Jahre festgelegt werden können. In der Regel ist dafür das exakte Zulassungsdatum entscheidend, für einige Zulassungsstellen ist ausschließlich das Zulassungsjahr relevant. Aber auch der technische Zustand des Fahrzeugs ist von Bedeutung. Vor der neuen „Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern nach Paragraf 23 StVZO“ aus dem Jahr 2011 war dafür das technische Bewertungssystem des allgemeinen Zustands entscheidend. Demnach konnte Oldtimern ein H-Kennzeichen zugeteilt werden, wenn sie im Oldtimer-Zustand „3“ waren.

Der entspricht einem Klassiker im Originalzustand oder restauriert mit dem Zugeständnis, dass das Gefährt nicht gravierende oder sicherheitsrelevante Gebrauchsspuren vergleichbar mit einem zehn Jahre alten Fahrzeug hat. Vereinfacht bedeutet das einen technischen Zustand, der so weit gepflegt ist, dass eine technische Überprüfung ohne massive Mängel durchgeführt werden kann. Nun ist in der neuen Richtlinie aber von „einem guten Erhaltungs- und Pflegezustand“ die Rede. Manche Experten sind der Meinung, dass dies mindestens der Bewertung „2“ entspräche. Dabei sollte die neue Richtlinie den Prüfern aber mehr Ermessensspielraum zuteilwerden lassen.

Ausnahmen und klare Einschränkungen bei Fahrzeugausstattung

Oldtimer auf einem Parkplatz.
Verschiedene Oldtimer.

Es sollte also immer vorab mit dem Prüfer geklärt werden, ob der Zustand des Fahrzeugs die teure Prüfung rechtfertigt. Denn diese
Richtlinien können sehr unterschiedlich ausgelegt werden. So muss beispielsweise die Lackierung möglichst der Originallackierung entsprechen, wenigstens sollte aber eine ab Werk ausgelieferte Lackierung gegeben sein. Der Motor und Antriebsstrang muss derselben Baureihe wie das Fahrzeug entstammen. In einem Golf I wäre die Technik aus einem Golf II nicht zulässig. Tuning ist gestattet, allerdings ebenfalls nur dann, wenn es zeitgenössisch ist.

Einen größeren Spielraum gibt es bei sicherheitsrelevanten und umweltschonenden Verbesserungen. So muss ein Oldtimer, der statt Blinkern im originalen Zustand nur mechanische Winker besitzt, sogar mit Blinkanlage ausgerüstet sein. Katalysatoren dürfen ebenfalls nachgerüstet werden, ebenso wie spritsparende Gasanlagen. Bei der Gasanlage kann es jedoch wieder zu Einschränkungen kommen, wenn es ein nicht zeitgenössisches Produkt ist. Moderne Entertainment-Technik wie eine DVD-Anlage mit Monitor oder ein fest verbautes Navigationsgerät ist ein klarer Grund zum Verweigern des H-Kennzeichens.

Eine technische Überprüfung kann von einem der nachfolgenden Dienste durchgeführt werden (alphabetisch):

  • DEKRA
  • GTÜ
  • KÜS
  • TÜV

Die Versicherungswirtschaft stellt ebenfalls Bedingungen zur Erteilung der Oldtimer-Haftpflichtversicherung auf.

Nachdem 1997 das H-Kennzeichen eingeführt wurde, kam es schnell zu einem Missbrauch, da die Unterhaltskosten für Versicherung und Steuer wesentlich günstiger ausfallen, als für vergleichbare Fahrzeuge ohne den speziellen H-Status. Daher verbinden die Versicherungsgesellschaften bestimmte Voraussetzungen an die Versicherungsannahme, die der Versicherungsnehmer zu erfüllen hat. Diese Bedingungen können jedoch von Gesellschaft zu Gesellschaft variieren, ein Vergleich ist also unter Umständen nicht nur nach dem reinen Prämienaufwand vorteilhaft.

Das Alter des Versicherungsnehmers wird bei vielen Gesellschaften auf mindestens 25 Jahre festgelegt, außerdem muss der Nachweis erbracht werden, dass ein Alltagsfahrzeug vorhanden ist. Es ist nicht gestattet, den Oldtimer für reguläre Fahrten zum Arbeitsplatz oder Supermarkt zu verwenden. Durch Nachweis eines entsprechenden Erstwagen wird diese Voraussetzung erfüllt. Außerdem wird bei einigen Versicherern auch die jährliche Fahrleistung reglementiert. Im Schnitt darf der Klassiker nicht mehr als 5.000 bis 10.000 km jährlich bewegt werden.

Zu unterscheiden ist zwischen Auflagen des Gesetzgebers sowie der Versicherungsgesellschaft

Vom Gesetzgeber gibt es keine Einschränkungen, was die Gründe für Fahrten mit dem Oldtimer mit H-Kennzeichen angeht. So sind selbst Reisen ins Ausland uneingeschränkt möglich. Einzig eine gewerbliche Nutzung wie der Verleih ist nicht gestattet. Jedoch schränken die Versicherungsgesellschaften die möglichen Fahrten nicht nur durch die Kilometerbegrenzungen ein. Ausfahrten, die Teilnahme an Treffen sowie der Besuch von Werkstatt und technischer Prüfstelle sind auf jeden Fall möglich.

Die Unterlagen, die zur Zulassung auf ein H-Kennzeichen benötigt werden

Zur Zulassung benötigt der Besitzer seines Oldtimers mit H-Kennzeichen verschiedene Unterlagen. Dazu gehören Fahrzeugbrief, Kennzeichen, Versicherungsbestätigung für die Veteranenversicherung, das technische Gutachten, welches den Oldtimer-Status bestätigt sowie ein Personalausweis oder Reisepass. Die Unterlagen für die Abgasuntersuchung werden benötigt für Fahrzeuge, die mit Ottomotor ab dem 1. Juli 1969 bzw. mit Dieselmotor ab dem 1. Januar 1977 erstmals zugelassen wurden.

Der Aufwand für das H-Kennzeichen wird mit einigen Vorteilen belohnt

Wer all diese Hürden genommen hat und sein Fahrzeug ordnungsgemäß auf ein H-Kennzeichen zulassen konnte, genießt mehrere Vorteile. Nicht nur der Wert des Fahrzeugs als besonderes Prestige-Objekt steigt deutlich. Dazu kommen eine Ersparnis für die günstige Versicherung und eine ebenfalls preiswertere Kfz-Steuer-Pauschale (rund 200 Euro jährlich für Kraftfahrzeuge bzw. knapp 50 Euro für Krafträder). Außerdem benötigen die H-Oldtimer auch keine Feinstaubplakette und dürfen uneingeschränkt in sämtliche Umweltzonen einfahren.

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