Grünes Kennzeichen

Ein Mähdrescher bei der Ernte.
Diese landwirtschaftliche Maschine ist ein Kandidat für das grüne Kennzeichen. Es befreit den Fahrzeughalter von der Kfz-Steuer.

Neben den regulären amtlichen Kennzeichen für Fahrzeuge, also schwarze Schrift auf weißem Grund, gibt es in denselben Abmessungen auch sogenannte grüne Kennzeichen. Der Erteilung dieser Nummernschilder liegt eine Befreiung von der Kfz-Steuer zugrunde. Daher ist die Erteilung nicht nur abhängig von den Einsatzansprüchen an ein Fahrzeug, darüber hinaus muss auch ein entsprechender Antrag beim Finanzamt eingereicht werden. Die Erteilung ist zugleich an strenge Auflagen geknüpft.

Für diese Fahrzeuge und Anhänger können grüne Kennzeichen beantragt werden

Grüne Kennzeichen bedeuten eine Steuerbefreiung. Für Fahrzeuge und Anhänger, die dafür infrage kommen, muss also keine Kraftfahrzeugsteuer entrichtet werden. Doch nicht für jedes Fahrzeug kann beliebig ein grünes Nummernschild beantragt werden. Grüne Kennzeichen können grundsätzlich für folgende Fahrzeugkategorien beantragt werden:

  • Selbstfahrende Arbeits- und Baumaschinen sowie Stapler
  • Traktoren und landwirtschaftlich genutzte Anhänger und Arbeitsgeräte
  • Lkws
  • Wechselbrücken für den Container-Transport
  • Lkw-Anhänger und -Auflieger
  • Pkw-Anhänger und Wohnwagen
  • Pkws

Ein Traktor, der auf einem Feld fährt.

Gebunden an Zweck und Gruppen können ebenfalls grüne Kennzeichen beantragt werden

Daraus geht hervor, dass das grüne Kennzeichen prinzipiell jedem Fahrzeug zugeteilt werden kann. Allerdings müssen dazu noch weitere Bedingungen erfüllt werden. So können Fahrzeuge von eingetragenen Hilfsorganisationen und Vereinen, Kommunalfahrzeuge wie Reinigungsfahrzeuge oder gemeinnützige Hilfstransporte von der Steuer befreit werden, um in den Genuss der grünen Kennzeichen zu gelangen. Bei landwirtschaftlichen Fahrzeugen und Hängern müssen aber weitergehende Bedingungen erfüllt werden – eine Landwirtschaft zu betreiben alleine genügt noch nicht. Zwar sind die Bedingungen von Bundesland zu Bundesland verschieden, doch eine Mindestvoraussetzung ist die Bewirtschaftung von mindestens zwei Hektar Land.

Behinderte Autofahrer können und bestimmten Voraussetzungen ebenfalls das grüne Nummernschild beantragen. Schausteller können auch von dem Steuererlass profitieren, wenn ihre Anhänger und Zugmaschinen definierte Bedingungen erfüllen. Lkw-Anhänger können dann von der Steuer ausgenommen werden, wenn für das Zugfahrzeug außerordentlich hohe Steuern zu bezahlen sind. Wechselbrücken im Container-Verkehr und deren Zugfahrzeuge sind generell von der Steuerpflicht ausgenommen. Herkömmliche Anhänger können dann ausgenommen werden, wenn für sportliche Aktivitäten genutzt werden. Darunter fallen Bootsanhänger ebenso wie Trailer für Rennpferde.

Für die Beantragung des grünen Kennzeichens ist das Finanzamt zuständig

Zu beantragen ist die Steuerbefreiung beim Finanzamt, denn für die entsprechende Befreiung hat neben Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und der Straßen-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZo) auch das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) Wirkung. Dabei verpflichtet sich der Fahrzeugbesitzer, dass das entsprechende Fahrzeug oder der Anhänger ausschließlich für den Zweck eingesetzt wird, der die Steuerbefreiung ermöglicht. Andernfalls stellt das ein strafbares Vergehen gegen das Steuergesetz dar.

Ausschließlich die Steuerbefreiung unterscheidet sich zu herkömmlichen Fahrzeugen

Ansonsten werden die Fahrzeuge und Anhänger wie alle anderen Fahrzeuge und Anhänger im öffentlichen Straßenverkehr behandelt. Das bedeutet, dass bei einer gesetzlichen Versicherungspflicht (Kfz-Haftpflichtversicherung) die entsprechenden Versicherungsanträge zu stellen sind. Ebenso besteht auch die Pflicht zur Hauptuntersuchung (HU) sowie der Abgasuntersuchung (AU) bei Zugmaschinen und Pkws.

Von daher müssen bei der Zulassung folgende Dokumente vorhanden sein:

  • Zulassungsschein Teil I (Fahrzeugschein)
  • Fahrzeugbrief
  • Versicherungsbestätigung
  • Dokumente zur HU und AU
  • Bestätigung vom Finanzamt
  • Kennzeichen
  • Personalausweis oder Reisepass

Keine Unterschiede zu regulären Kennzeichen

Die Kennzeichen entsprechen derselben Norm wie herkömmliche Nummerschilder. So müssen auch hier die Stempel der Zulassungsstelle, technischen Hauptuntersuchung und gegebenenfalls zur Abgasuntersuchung angebracht sein.

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