Kfz-Steuer

Stempel mit der Aufschrift "Steuern"

Die Unterhaltskosten für ein Kraftfahrzeug steigen kontinuierlich. Ob die Fahrt zur Tankstelle immer schmerzlicher für die Geldbörse wird, die KFZ-Versicherungen spürbare Erhöhungen vornehmen oder aber die KFZ-Steuer die Fahrzeughalter zur Kasse bitten, die Belastung wird für jeden Einzelnen immer größer. Umso mehr achten die Deutschen nun auf finanzielle Vorteile, indem sie die Wahl ihres Autokaufes durch die zu erwartenden Unterhaltskosten bestimmen lassen. Gerade in der KFZ-Steuer gibt es gravierende Änderungen, die deutliche Einsparungen versprechen, wenn das richtige Fahrzeug angeschafft wird. Außerdem kann so ein positiver Umweltbeitrag geleistet werden.

Die Änderungen der Kfz-Steuer

Seit dem 1. Juli 2009 wurde das KFZ-Steuergesetz dahingehend geändert, dass Neuwagen nicht mehr ausschließlich nach Hubraum berechnet werden, sondern der CO2-Ausstoß nun auch eine wesentliche Rolle in der Steuerberechnung spielt.
Fahrzeuge mit Dieselmotoren werden in der Besteuerung in Anlehnung an den jeweiligen Hubraum, von 10,00 Euro auf 9,50 Euro gesenkt, während bei Benzinfahrzeugen pro 100 Kubikzentimeter eine Besteuerung von 2,00 Euro fällig wird. Sollten Dieselfahrzeuge nicht über einen Rußfilter verfügen, so werden additional weitere 1,20 Euro als Hubraum-Steuersatz fällig.
Zusätzlich werden Steuern für Fahrzeuge entrichtet werden müssen, wenn der CO2-Ausstoß einen gewissen Grenzwert überschreitet. Für Fahrzeuge mit Neuzulassung im Jahre 2011 wird eine Ausstoßgrenze von 120 Gramm steuerlich beachtet, für Fahrzeuge mit Neuzulassung ab dem 1. Januar 2012 besteht die Obergrenze derzeit bei 110 Gramm. Bei Fahrzeugen mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2014 wird der maximale CO2-Grenzwert auf 95 Gramm pro Kilometer festgesetzt.
Soll beispielsweise ein Fahrzeug mit Dieselmotor und einer Erstzulassung im März 2012 angeschafft werden, das 1995 Kubikzentimeter Hubraum besitzt und einen CO2-Wert von 130 ausweist, ergibt sich daraus folgende Steuerberechnung: Hubraumbesteuerung von 20 x 9,50 Euro = 190 Euro plus die CO2-Differenz von 20 Gramm zur Obergrenze von 110 Gramm, die mit 2,00 Euro mulitpliziert werden und ein Total von 40 Euro ergibt. Das macht insgesamt eine jährliche Steuerbelastung von 230 Euro aus.
Läge das Fahrzeug im CO2-Wert unterhalb der Maximalgrenze von 110 Gramm, könnten hier bereits 40 Euro gespart werden.
Gültig ist diese Regelung für alle Fahrzeuge, auch gasbetriebene, die ab dem 1. September 2009 eine Neuzulassung erhalten haben.
Eine Ausnahme dieser Steuerregelung stellen Dieselfahrzeuge dar, die über eine Euronorm 6 verfügen. Bei Erstzulassungen zwischen 2011 und 2013 wird eine Steuerbefreiung von 150 Euro gewährt.
Die Grünen gaben bereits bekannt, dass bei einem Wahlsieg die Fahrzeughalter, die über Fahrzeuge mit einem erhöhten CO2-Ausstoß verfügen, noch deutlicher zur Kasse gebeten werden. Dementsprechend bleibt abzuwarten, wie sich die Besteuerung zukünftig nochmals verändern könnte.

Geldscheine, die aus einem Auspuff kommen.Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 30. Juni 2009 werden weiterhin bis zur Anpassung im Jahr 2013 berechnet. Hierbei wird unterschieden zwischen EURO 2 Fahrzeuge, die mit Benzinmotor derzeit noch mit 7,36 Euro pro 100 Kubikzentimeter Hubraum berechnet werden, sowie Dieselmotoren mit 16,05 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum besteuert werden. Die Preise für EURO 1 Fahrzeugen, nicht-schadstoffarme Fahrzeuge, die dennoch bei Ozonalarm gefahren werden dürfen, Fahrzeugen, die während eines Ozonalarms nicht geführt werden dürfen und alle anderen Fahrzeuge weisen KFZ-Steuersätze bis zu 25,36 Euro für Ottomotoren und 37,58 Euro für Dieselmotoren je angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum auf.

Bei Fahrzeugen, die eine Erstzulassung vor dem 30. Juni 2009 besitzen, wird die bisher geltende Steuerbefreiung mit eingerechnet, während die Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 5. November 2008 unter die alte Besteuerung fallen.

Nach der Anpassung an die neue KFZ-Steuerreform werden für diese Fahrzeuge hohe Kosten an CO2-Steuern erwartet, um den Kauf von klimaschützenden Neuwagen attraktiver und insbesondere günstiger zu gestalten.
Bis 2014 sollen diese Regelungen Bestand haben, wobei dann ein Übergang und eine Anpassung der alten Regeln vollständig erfolgen sollen.

Was muss man für Elektroautos zahlen?

Bei Elektro-Personenkraftfahrzeugen mit Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 bis zum 31. Dezember 2015, wird die Steuerbefreiung von 5 Jahren auf 10 Jahre erhöht.
Für reine E-Fahrzeuge aller Art, die zwischen dem 1. Januar 2016 und dem 31. Dezember 2020 ihre Erstzulassung haben werden, wird die Steuerbefreiung um 5 Jahre weiter geführt. Danach erfolgt die gewohnte Steuerberechnung nach Gewicht.
Auf diese Weise soll der Kauf von reinen E-Fahrzeugen gefördert werden, um einen positiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Sinn der Änderungen des Steuergesetzes für Kraftfahrzeuge ist die Entlastung der Umwelt. Indem ein Fahrzeug über einen geringen Ausstoß von Kohlendioxid verfügt, soll der Halter dafür steuerliche Vorteile genießen können und angeregt werden, bei seinem Kauf ein besonderes Augenmerk auf den CO2 Ausstoß seines Wunschfahrzeuges zu richten. Dementsprechend gilt generell: je niedriger die CO2-Werte ausfallen, desto günstiger wird die Steuerforderung beziehungsweise fällt ganz weg, und beinhaltet idealerweise lediglich den Sockelbetrag für den vorhandenen Hubraum.

Die Einnahmen aus der CO2-Besteuerung sollen in erster Linie dem Klimaschutz zugute kommen. Ziel der Regierung ist es, dadurch Klimaschutzmaßnahmen der Bürger finanziell unterstützen zu können. Seien es staatliche Förderungen für den Kauf erneuerbarer Energien oder Steuervergünstigungen bei Umrüstungen auf energieeffizientere Technologien. Auch in der Mehrwertsteuer sollen sich die CO2-Steuereinnahmen schon bald zugunsten energiebewusster Bürger bemerkbar machen.

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