Kennzeichen-Suche und Unterscheidungszeichen

Das deutsche Kfz-Kennzeichen macht es möglich: Dank der sogenannten Unterscheidungszeichen, also den ersten ein, zwei oder drei Buchstaben der Nummernschilder, kann man schnell herausfinden, aus welcher Region das jeweilige Kraftfahrzeug eigentlich kommt. Welche Unterschiede sich dabei ergeben können und wo Sie eine komfortable Kfz-Kennzeichen-Suche finden, zeigen wir im nachfolgenden Beitrag.

Das Unterscheidungszeichen – die Abkürzung für den Herkunftsort

Generell weisen alle gewönhlichen Kfz-Kennzeichen in Deutschland Unterscheidungszeichen auf. Sie bestehen aus maximal drei Buchstaben und werden in der Regel aus einer Abkürzung der Region gebildet, in der das Kraftfahrzeug zugelassen wurde. So steht das B beispielsweise für Berlin – DD für Dresden oder D für Düsseldorf.
Dabei beschränken sich die gewählten Abkürzungen nicht nur auf Städte – Landkreise beziehungsweise ländliche Zulassungsbezirke haben ebenso eigene Unterscheidungskennzeichen, sodass sie oftmals gut erkennbar sind. Ein Beispiel dafür ist der Zulassungsbezirk Mecklenburg-Strelitz in Mecklenburg-Vorpommern, der das Kürzel MST trägt. Der Zulassungsbezirk Augsburg Landkreis hingegen teilt sich sein Kürzel A mit der Stadt Augsburg.

Möchten Sie herausfinden, welcher Zulassungsbezirk oder welche Stadt welches Unterscheidungskennzeichen hat, können Sie die neue Kennzeichen-Suche auf dem Kfz-Serviceportal benutzen. Hier lässt sich außerdem herausfinden, welche Kfz-Kennzeichen welche Städte bieten – und welche Auswahlmöglichkeiten Sie bei der Zulassungsstelle damit haben.

Nicht immer eindeutig

Ob ein Kraftfahrzeug heutzutage tatsächlich noch aus dem jeweiligen Zulassungsbezirk kommt, kann jedoch nicht immer zweifelsfrei bestimmt werden. Einige Städte und Kreise bieten mittlerweile die Möglichkeit, aus verschiedenen Kfz-Kennzeichen zu wählen. So können Einwohner des Landkreises Rostock beispielsweise zwischen LRO, HRO und ROS wählen. Außerdem ist es in vielen Fällen möglich, das eigene Nummernschild bei einem Umzug mitzunehmen – obwohl man dann in einer völlig fremden Stadt wohnt.

Ausnahmen ohne gewöhnliche Unterscheidungszeichen

Nicht alle Kfz-Kennzeichen werden mit den Unterscheidungszeichen der jeweiligen ausstellenden Zulassungsbehörde versehen. Eine Ausnahme stellt beispielsweise die Landespolizei dar. Hier werden die Kürzel des Bundeslandes mit dem Zusatz L (für Land) vergeben. Danach folgen dann weitere Unterscheidungsmerkmale. Auch die Fahrzeuge des Bundes, der Bundeswehr (Y) sowie von diplomatischen Vertretungen führen keine gewöhnlichen Unterscheidungszeichen in ihren Nummernschildern.

Übrigens: Wenngleich Versicherungskennzeichen über Buchstaben verfügen, so lassen diese keinen Rückschluss auf den Ort der Zulassung zu. Tatsächlich handelt es sich bei diesen Kürzeln um die jeweiligen Zeichen der Kfz-Versicherer.

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Umweltplaketten und Umweltzonen – das steckt dahinter

In vielen Großstädten und verkehrsreichen Gebieten Deutschlands gibt es heutzutage sogenannte Umweltzonen, die nur von ausgewählten Fahrzeugen befahren dürfen. Wer die Vorschriften missachtet und sich ohne Umweltplakette erwischen lässt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Wir zeigen Ihnen im Nachfolgenden, welchen Sinn Umweltzonen haben, wer sie befahren darf und welche Neuerungen in Zukunft auf deutsche Autofahrer zukommen könnten.

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Wie funktioniert eigentlich die Online-Abmeldung von Kraftfahrzeugen?

Noch vor einigen Jahren war der Besuch der Zulassungsstelle unumgänglich, wenn das eigene Kraftfahrzeug abgemeldet beziehungsweise stillgelegt werden sollte. Heutzutage ist das im Idealfall via Online-Abmeldung möglich. Die Vorteile liegen auf der Hand: Das Stilllegen geschieht innerhalb weniger Minuten, der gesparte Besuch der Behörde spart ordentlich Zeit. Wie das funktioniert und welche Voraussetzungen dafür nötig sind, erfahren Sie im nachfolgenden Beitrag von kfz-kennzeichen-abc.de.

Diese Voraussetzungen benötigen Sie für die Online-Abmeldung

Da offizielle Vorgänge mit dem Thema Internet nur durch strenge Richtlinien zu kontrollieren sind, bedarf es bei der Online-Abmeldung einiger Voraussetzungen. Dazu gehört zunächst die Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises. Das heißt: Nur wenn dieser mit einem Lesegerät verwendet werden kann und ein solches Gerät zur Verfügung steht, ist die Online-Abmeldung überhaupt möglich. Die Funktion des Ausweises kann man im Übrigen bei der Behörde freischalten lassen. Die Geräte zum Auslesen sind im Elektronikfachhandel erhältlich und werden via USB-Anschluss an den Computer angeschlossen.

Die eigentliche Online-Abmeldung kann dann im Portal der Behörden erfolgen. Zu beachten ist, dass diese nur bei Fahrzeugen funktioniert, die nach dem 01. Januar 2015 angemeldet wurden.

So funktioniert das Abmelden im Netz

Nachdem die entsprechende behördliche Seite aufgerufen wurde, kann das Kraftfahrzeug abgemeldet werden. Dazu werden zwei PIN-Codes benötigt: Einer befindet sich unter einem Feld auf der Zulassung (Fahrzeugschein). Einer unter dem Siegel der Kfz-Kennzeichen. Diese können freigerubbelt und dann im Internet eingetragen werden – die Dokumente sowie die Nummernschilder sind nun entwertet.

Zusammengefasst

Für die Online-Abmeldung werden benötigt:

  1. Neuer Personalausweis mit Online-Funktion
  2. Kartenlesegerät für den Ausweis
  3. Fahrzeugzulassung ab dem 01. Januar 2015
  4. Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  5. Nummernschilder

Und so wird die Außerbetriebsetzung durchgeführt:

  1. Die Siegel auf den Kennzeichen sowie auf der Zulassung freirubbeln
  2. Online-Antrag (https://www.kba-online.de/i-kfz/portal/webapp/start.html) ausfüllen, mit Ausweis verifizieren und die PIN-Codes eintragen
  3. Bezahlen

Was bedeutet Abmeldung überhaupt?

Die Abmeldung ist die vorübergehende oder permanente ‚Entnahme‘ des Fahrzeugs aus dem Straßenverkehr. Früher gab es noch einen Unterschied zwischen der vorübergehenden und der endgültigen Stilllegung – heutzutage ist es den Behörden herzlich egal, ob das Fahrzeug verschrottet oder eines Tages wieder angemeldet wird.

Im Zuge der Abmeldung werden sowohl das Finanzamt als auch die Versicherung informiert. Zu viel bezahlte Beiträge oder Steuern werden automatisch erstattet. Zu beachten ist, dass das abgemeldete Kraftfahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen und Wegen bewegt beziehungsweise geparkt werden darf.

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